Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 56. Band, (Jahrgang 1867)

Beiträge  zu  Aristoteles  Poetik.

383

duvaröv  ,  und  da  die  Dichtung  darstellen  soll  (Cap.  9)  ola  av  sUäg
ysviaSai  xal  ouvartx  yevioSat,  so  treten  diesen  beiden  Forderungen
das  doOvarov  und  äloyov  als  ebenso  viele  Fehler  entgegen.  Das  dkoyov
  also  soll  man  zurückführen  npdg  ä  (paaLv,  womit  dasselbe  gemeint
ist,  was  kurz  vorher  npdg  rr,v  oälgav  hiess,  wie  denn  Aristoteles  im
Eingang  des  Capitels  (1460  b  10)  ola  fccm  xal  ooxsl  verband.  Es  kann
etwas  ein  Unglaubhaftes,  Undenkbares  (äAoyov)  sein,  das  dennoch,
wie  z.  B.  manches  von  den  Göttern  Erzählte,  der  verbreiteten  Meinung, ­
  dem  d  <paat,  entsprechend  ist,  und  alsdann  auch  der  Dichtung
zuträglich  sein  wird:  es  wird  das  aXoyov  in  diesem  Falle  nicht  als
aXoyov  empfunden,  so  wenig  als  das  ddOvarov  als  doOvarov  empfunden ­
  wird,  wenn  es  der  Dichter  mSavöv  dargestellt  hat.  In  dieser
Weise  also  kann  man  ein  akoyov  rechtfertigen,  oder  man  kann  sich
auf  die  Wirklichkeit  berufen,  in  welcher  der  Zufall  sein  Spiel  treibt:
wodurch  es  geschieht,  dass  zuweilen  ^tatsächlich  etwas  eintritt,  was
nach  dem  gewöhnlichen  Verlauf  der  Dinge  wahrscheinlich  nicht  ist.
Auf  dieser  Thatsache,  dass  im  Leben  Dinge,  welche  unwahrscheinlich
oder  gegen  die  Wahrscheinlichkeit  sind,  wirklich  geschehen,  beruht
jenes  schon  Capitel  18  berührte  Agathonische  elxog  (worüber  Näheres ­
  Beitr.  II  S.  61  fg.).  Mit  diesem  dxög  also  lässt  sich  auch  ein
akoyov  rechtfertigen:  ist  die  Sache  auch  an  sich  nicht  wahrscheinlich, ­
  so  braucht  sie  nicht  unglaublich  zu  sein,  weil  auch  das  Unwahrscheinliche ­
  im  Leben  geschieht.  Beide  hier  erwähnten  Arten
ein  akoyov  zu  vindiciren,  sind  als  solche  nicht  neu,  wohl  aber  in
dieser  Anwendung  auf  das  dkoyov  früher  nicht  erwähnt  gewesen.
Die  erste  für  dasselbe  empfohlene  Rechtfertigung  (npdg  d  <paoi)  ist
nämlich  dieselbe,  welche,  wie  kurz  vorher  für  das  ddvvazov,  so  1460
b  33  in  dem  Falle  als  anwendbar  bezeichnet  war,  wenn  man  (wie
hei  zd  nepi  Seüv)  weder  das  dkvSig  noch  das  ola  ost  gelten  machen
könne.  Die  zweite  (ort  noze  oüx  dloyöv  eartv)  ist  im  Grunde  eine
Berufung  auf  die  thatsächliche  Wirklichkeit  (d'/.r,3lg").  wie  1461  a  2.
Wir  erkennen  also  auch  hier  nicht  sowohl  eine  Recapitulation  früher
vereinzelt  gegebener  Bestimmungen  als  die  Anwendung  früher  erwähnter ­
  Gesichtspunkte  auf  das  erst  jetzt  von  dem  ddOvazov  gesonderte ­
  und  als  selbständiges  Moment  ihm  an  die  Seite  gesetzte
dkoyov.
Das  Dritte  sind  zd  unzvuvzia  d.  h.  Widersprüche.  -jnevavziov
schlechtweg  kann  niemals  heissen  das  der  Wahrheit  oder  Wahr-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.