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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 56. Band, (Jahrgang 1867)

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Y  a  li  1  e  n

sie  der  Sittlichkeit  entsprechend  oder  widersprechend  sei  (gtzovoixiov
tpotv'Xov  =  xaAöv  r,  per;  xaAöv).  sondern  auch  den  Handelnden  oder
Redenden  selbst  ins  Auge  lassen  und  prüfen,  im  Verhältniss  zu  wem
(~pög  ov)  oder  wann  und  unter  welchen  Umständen  (6'rs)  oder  in  (
der  Absicht  für  wen  (orte)  und  zu  welchem  Zwecke  (ou  svsxev)  die
in  Frage  stehende  Handlung  oder  Rede  gethan  oder  gesprochen  ist.
Wenn  ich  recht  verstehe,  gehören  die  beiden  letzten  Restimmungen,
ozu>  und  ou  svsxev  aufs  engste  zusammen  und  erfüllen  erst  so  den  vollen ­
  Zweckhegriff,  wie  ihn  Aristoteles  zu  sondern  ptlegt.  Wie  nämlich
nach  des  Themistios  Erklärung  (zu  de  ariim.  11  4.  41S  b  2  p.  92,  9  Sp.
Bonitz  Comm.  z.  Metaph-  499)  hei  der  lazpixr)  unterschieden  wird
zä  ou  e'vexa  d.  i.  vyuia  und  zo  tu  d.  i.  ro>  xd/j.vovzi,  so  lässt  sich  diese
Doppelbeziehung  hei  Beurtheilung  jeglicher  Handlung  anwenden;
und  in  diesem  Falle  würde  von  öY<p  das  vorangestellte,  lediglich  das
Verhältniss  ausdrückende  npög  ov  hinreichend  verschieden  sein,  um
daneben  einen  Platz  einzunehmen.  An  die  letzte  Bestimmung  ou  svsxev ­
  knüpft  sich  noch  die  Erläuterung,  entweder  um  ein  grösseres  Gut
zu  bewirken  oder  ein  grösseres  Übel  zu  verhüten:  wobei  daran  zu
erinnern,  dass  dem  Aristoteles  auch  die  Af/ipig  dyaSov  und  die  a/roßoXrj
  y.ay.oü  sowie  die  Xrjipig  p.ei£ovog  dyüSoO  dvz’  iAdzzovog  und
sAdzzovog  xaxou  dvzi  p.eitovog  zu  den  dyaSd  zählen  (Rhetor.  I  6,
1362  a  3S.  I  10,  1369  h  24).  Die  Beurtheilung  also  einer  Handlung, ­
  bei  welcher  das  xaAöv  in  Frage  gestellt  ist,  wird  anders
ausfallen  müssen,  wenn  sie  in  jenem  Sinne  ein  dyaSöv  zum  Zwecke
hat  als  ohne  diese  Rücksicht.  Die  Relativität  der  Beurtheilung,  welche ­
  hier  geltend  gemacht  wird,  ist  auch  in  der  Nikom.  Ethik  III  1
der  Massstab,  wo  es,  um  eins  aus  jener  Erörterung  herauszuheben,
unter  anderem  heisst,  (1110  a  19)  ini  zeug  izpd^eoi  di  zcäg  zoioiüzoug
  ivioze  y.cd  iKcuvoüvzca,  ozav  u.iayjpGv  n  77  ’Xunr J päv  Ciizo[AevoJGiv
dvzi  [xeydAo>v  xod  xaAcüv  äv  d’  dvdr.akiv,  ipiyovzca,  und  hierher
lässt  sich  auch  noch  Politik  VII  13,  1332  a  10—18  ziehen  5 ).
III)  Andere  Fragen  und  Einwürfe  muss  man  durch  Betrachtung
des  sprachlichen  Ausdrucks  aufs  Reine  bringen;  hier  also  findet  die
in  den  allgemeinen  tidr,  als  das  Medium  der  Dichtung  hingestellte
Xsftj,  welche  seihst  wieder  verschiedene  Formen  des  sprachlichen
Ausdrucks  in  sich  begreift,  ihre  Anwendung.  Für  diesen  Gesichtspunkt ­
  wird  eine  grössere  Fülle  von  Beispielen  zusammengeordnet,
vermuthlicli  weil  die  Deutung  des  sprachlichen  Ausdrucks,  wie  wir
            
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