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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 56. Band, (Jahrgang 1867)

Beiträge  zu  Aristoteles  Poetik.

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sich  vielfach  berühren  und  gelegentlich  unterschiedslos  gebraucht
werden  können.  Jedes  Unmögliche  (ärjüvarov)  ist  seiner  Natur  nach
ein  Unglaubhaftes  (äXoyov),  aber  nicht  jedes  Unglaubhafte  und  Unwahrscheinliche ­
  (äÄoyov)  braucht  ein  Unmögliches  (döuvarov)  zu
sein,  und  diesem  Unterschiede  steht  begreiflich  nicht  im  Wege,  dass
der  Dichter  ein  ädvvazov  so  behandeln  kann,  dass  es  glaubhaft  (m-■S-ctvöv)
  wird  und  aufhört  ein  aXoyöv  zu  sein,  sowie  er  auch  ein  aAoyov
  so  verwenden  kann,  dass  es  ein  söXoyov  wird.  Es  kann  daher
nicht  auffällig  erscheinen,  dass  die  Verfolgung  Hektors  an  der  einen
Stelle  als  Beispiel  für  das  äAoyov,  an  der  anderen  als  solches  für  das
doiivazov  geltend  gemacht  wird,  dies  um  so  weniger,  da  an  der  hiesigen ­
  auf  dem  Fehler,  wofern  er  nur  gegen  die  Dichtkunst  selbst
(npog  avriiv  zrjv  t£^vy?v)  verstösst,  der  Nachdruck  nicht  liegt,  sondern ­
  darauf,  dass  ein  gegen  die  Dichtkunst  begangener  Fehler,  sei
es  nun  ämvazov  oder  äloyov  oder  was  sonst,  durch  die  Forderungen
des  Zweckes  der  Dichtung  gerechtfertigt  werden  kann.  Gegen  die
Dichtkunst  aber  verstossen  beide,  das  ädvvazov  wie  das  äÄoyov,  da
nach  Cap.  9  des  Dichters  Aufgabe  ist  darzustellen  da  av  yivoizo
oder  da  av  dxdg  ytviaSai  y.al  dvvazd  yevia-3'uc,  womit  ja  auch  die
im  Eingang  des  hiesigen  Abschnittes  aufgestellten  Darstellungsobjecte
übereinstimmen:  denn  was  war  oder  ist,  muss  ein  Mögliches  sein,
(vgl.  c.  9,  1431  b  17),  und  was  die  Menschen  sagen  und  ihnen
scheint,  ist  gemeinhin  das  Wirkliche  oder  Wahrscheinliche  (r,  ydp
zd  ovza  77  zd  si’aöra  ’jnroAap.j3ävoij<t£V  Rhetor.  II  23,  1400  a  7)  und
endlich  das  dritte,  wie  die  Dinge  sein  sollten  (d.a  öa),  muss  im  Bereich ­
  des  Möglichen  und  Denkbaren  bleiben.
Nun  aber  ist  die  Rechtfertigung  eines  dieserart  gegen  die
Dichtkunst  verstossenden  Fehlers  durch  den  Zweck  jener  nur  dann
genügend  und  gelungen,  wenn  letzterer  in  anderer  Weise  nicht  erreichbar ­
  und  eine  innere  Nöthigung,  auf  die  Aristoteles  auch  später
zurückkommt,  vorhanden  war.  Konnte  dagegen  jener  Zweck,  in  höherem ­
  oder  geringerem  Grade  (r ;  p.ä/Uov  ?,  r,rrov),  auch  entsprechend
der  Kunstregel  hierüber  erreicht  werden  (xai  y.azd  zr,v  nepi  rourwv
zdyyr/v),  so  ist  es  nicht  richtig,  dass  der  Fehler  begangen  worden
(f^apzocäai  oöx  opSüc):  denn  wenn  es  möglich  ist,  soll  überhaupt
gar  kein  Fehler  gemacht  werden.  Also  die  durch  das  xoiivazov  oder
öcAoyov  vermittelte  Erreichung  des  Zweckes  schützt  allein  noch  nicht
vor  dem  Tadel,  der  vielmehr  gerechtfertigt  ist,  wenn  derselbe  Zweck
            
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