Roswitha und Conrad Celtes.
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Einem mit den lateinischen Dichtungen des Mittelalters vertrauten
Leser der Werke, welche der Nonne Roswitha zugeschriehen
werden, wird nicht entgehen, wenn er ohne vorgefasste Meinung auf
ihren Inhalt, ihre Form und den sie durchdringenden Geist sieht,
dass wir hier nicht eine Production des zehnten Jahrhunderts yor uns
haben; dass kaum Jemand in jener Zeit, am wenigsten aber eine
Klosterfrau solche Fertigkeit in ziemlich correctem Lateinschreiben
und in der lateinischen Versification besessen; dass nicht leicht Jemand
damals eine derartige Belesenheit in den alten Classikcrn gehabt und
über so mannichfaltige Kenntnisse in verschiedenen Zweigen der
Wissenschaften zu gebieten im Stande gewesen. Dazu kommt, dass
der Geist, der diese Werke durchweht, durchgehends ein männlicher
und sehr gebildeter ist, trotz aller Versicherungen, die in den Vorreden
gegeben sind, von weiblicher Schwäche und Unvollkommenheit,
von Mangel an Selbständigkeit und wissenschaftlichen Kenntnissen.
Verweilen wir hei einigen der vorzüglichsten Momente, welche
besonders hier nicht übersehen werden dürfen, näher und sehen wir
dabei auf Analoges im 15. Jahrhundert.
Die Labilität des zehnten Jahrhunderts war in der Wirklichkeit
eine barbarische und ungelenke, in unsern Dichtungen ist sie eine
ziemlich correcte und gewandte, welche der im fünfzehnten Jahrhunderte
hei den besten Schriftstellern vorkommenden entspricht i).
Geschichte des Klosters Gandersheim unter den ersten Abtissinen desselben bis
zum J. 919. ln den Versen 87 und 88 in dem Carmen beruft sieb die Nonne auf
den Panegyricus de gestis Oddonis, wo sie von dessen Kaiserregierung spräche:
Haec igitur modici demonstrat pagina lihri
Planius, e causis rerum quem scripsimus liarum.
Henricus Bodo, Mönch des Benedictiner Klosters Clusium, der um 1531 ein
Syntagma eccles. Gandesianae schrieb, erwähnt zuerst dieses Gedichtes. Vgl. Leibnitz
script. rer. ßrunsvic. 111. p. 702 und Fabrie. Bibi. II. p. 834. Zuerst gedruckt
von Leuckfeld, Antiq. Gandeshem. 1709. 4. Dieser behauptet, eine Abschrift aus dem
lö. Jahrh. in Händen gehabt zu haben. Die Originalhandschrift soll iin 13. Jahrh.
ins Deutsche übersetzt worden und dann in Verlust gerathen sein. Leibnitz gab
in den Scriptt. Brunsv. II. 1710 p. 319 11'. und Harenberg in der Histon Eccl.
Gandersh. 1734. p. 409, Pertz in den Mon. li. Germ. T. IV. p. 300. einen revidirlen
Text: auch Barack in den Opp. Ilrotsvithae hat das Carmen p. 339 flg. aufgenommen.
Uber die Sprache in den Roswitha'sehcn Werken und ihre Eigenthümlichkeiten
handelt Barack a. a. 0. S. XLIX. Auch Grimm iu den lat. Dichtungen des X. und