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unsere Erwartung nicht. Man nimmt sie als Beispiele für den bekannten
Gebrauch des Artikels, Redetheile jeglicher Art zu Substantiven
zu machen. Aber selbst wenn die Definition, was mir unmöglich
scheint, sich damit in Einklang bringen liesse, so wäre es dennoch
auffallend genug, dass zur Erläuterung des Artikels gerade dieser
doch nur abgeleitete Gebrauch desselben hätte an gewendet werden sollen:
und zudem würde, da alle Worte und Redetheile sich in dieser Art
substantiviren lassen, rä «AA« einen unbestimmbar weiten Inhalt
haben. Völlig zweifelhaft wird jene Deutung durch den Umstand,
dass nicht fr,p.i, wie aus der Aldina fortgepflanzt wird, sondern
augenscheinlich verderbt <fpÄ überliefert ist. Geht man von nspi aus,
so möchte dennoch, wie ich meine, der von Hartung herrührende
Gedanke, in jenem fp.i liege ap.au, so verwerflich nicht sein; in der
Fassung ofov rö dp.fi xcä rö nepi -/.cd rä äXAa würden die Artikel rö
nicht anders gesetzt sein, wie vorhin ofov rö ypa und ofov rö 7 zal
rö ö und mehrmals in diesem Zusammenhang, und man hätte in
dpfi und äepi ein Paar gleichartiger Präpositionen, welches zur Erläuterung
dieses Redetheils passend zusammengestellt wäre und
überdies würde rä äXAa d. h. die übrigen Pi'äpositionen einen passend
abgegrenzten Inhalt haben. Allein die den Beispielen vorangehende
Definition lässt sich so wenig auf Präpositionen anwenden, als
sie zur Bezeichnung des Artikels zu gebrauchen ist. Die so hergestellten
Beispiele drängen demnach zu der weiteren Annahme, dass
hinter der Definition des äp.3pov die zu dieser gehörigen Beispiele
nebst einer zweiten Definition des äp-9-pov ausgefallen seien, zu welcher
die jetzt erhaltenen Beispiele gehören, dass also die ursprüngliche Fassung
annähernd diese gewesen sei: äpSpov oiari jjoüvv/ äo-opioj, ri Aö-700
äpx'öv 79 riXog r, diopiapdv övjAot (ofov ....?, yoovu äar/pog . . . .)
ofov rö dp.fi xai rö Tzspi v.ai rä äAAa [X foJYfj d.Top.og r, ours xcolüei
. . . piaou]. Dass der Abschreiber von einem ofov auf das andere
übergesprungen, wäre ja nichts auffälliges oder auch in der Poetik
singuläres, und — obwohl dies für die Auffassung im Übrigen ganz
untergeordnet ist — möglich wäre es, dass mit jenem ersten Abschreiberversehen
die Wiederholung der ersten Definition des oövckap.og
in der Art zusammenhinge, dass der Abschreiber, das Übersprungene
nachzuholen bemüht, in Folge des wiederholt wiederkehrenden
feijvrj äa-nixog abermals abgeirrt sei. Diese Annahme, über
deren Zuverlässigkeit ich mich keiner Täuschung liingebe, bezweckt