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M a a s 8 e n
Der 4. Quaternion fehlt gänzlich. Mit ihm sind der Schluss des
nicänisehen Bischöfekatalogs, die Überschrift, das Rubrikenverzeichniss
und die ersten 13 Canonen des Concils von Sardika ausgefallen.
Von dem 5. Quaternionen waren die 4 ersten Blätter ausgeschnitten;
sie sind aber später wieder eingeklebt (f. 25—28). Diese
enthalten die Canonen von Sardika von c. 14 Ut non liceat episcopo
pluribus ebdomadibus abesse etc. mit einem Verzeichniss der Bischöfe,
dessen letzter Name Alexander ab Acaja de Moretiis ist.
Die zweite, von der Ausschneidung verschont gebliebene Hälfte
dieses Quaternionen (f. 29—32), der 6. Quaternion (f. 33—40),
der 7. Quaternion (f. 40—48), der 8. Quaternion (f. 49—56) und
die letzte Lage von 6 Blättern (f. 57—62) enthalten die Canonen
von Gangra, von Antiochien, Chalcedon und Constantinopel in der
sogenannten Versio prisca und die Definitio fidei des Concils von Rimini
v. J. 359 bis zu den Worten obtinere sui debere (Mansi T. III.
col. 298), wie dies alles in der Bibliotheca juris canonici veteris 1. c.
p. 288—304 gedruckt ist. >)
Über die Signirung der Quaternionen ist noch weiter folgendes
zu bemerken: Die Signatur des 5. Quaternionen ist ausgekratzt, der
6. Quaternion ist signirt q. C, der 7. q. D, der 8. q. E, die letzte
Lage q. F. Der ausgefallene 4. und der 5. Quaternion, dessen Signatur
ausgekratzt ist, waren also offenbar mit A und B bezeichnet.
b. Cod. 3686.
f. 1 steht: Bibliotheca Christophori Justelli. Das Volumen beginnt
mit einem Quaternionen, dessen erstes Blatt fehlt (f. 1—7).
Die Signatur ist ausradirt (f. 7'). Dann folgen 2 vollständige Quaternionen
(f. 8—23), deren erster mit V bezeichnet ist (f. 15'). Die
Signatur des 2. (f. 23') ist nicht mehr zu erkennen. Das Volumen
schliesst mit den 5 ersten Blättern eines Quaternionen (f. 24—28).
Die letzten 3 Blätter sind auf das folgende Volumen übertragen.
salonicam veniunt. XIX. Das Oxforder Exemplar trägt dieselbe Jahreszahl, wie die
andern von mir benutzten Exemplare. Diese bibliographische Curiosität hängt zusammen
mit der Geschichte des durch eine vorgefasste Meinung veranlassten, in
jugendlicher Übereilung ausgeführten Attentats Christoph Justel’s auf diese Handschrift.
Davon soll ausführlicher an einem andern Orte gehandelt werden.
*) Die Genauigkeit des Abdruckes im einzelnen kann ich nicht behaupten, da die
Vergleichung ausser meinem Zwecke lag.