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Hänel ist dieser Ansicht nicht. Er bemerkt, dass er anfangs
derselben Meinung gewesen, später aber davon zurückgekommen sei.
Ein Grund, den Hänel für diese veränderte Ansicht anführt, ist der
folgende: Nach Sirmond sei das erste Concil von Macon in der
Handschrift von Lyon von andrer Hand geschrieben gewesen; dies
sei aber in der Handschrift von Middlehill nicht der Fall. Dieses
Bedenken Hänel’s lässt sich aus seinen eignen Angaben nicht bloss
heben, sondern wir gewinnen umgekehrt aus ihnen einen Grund
mehr für die Annahme der Identität. Sirmond sagt nämlich nicht,
dass das Concil von Macon von andrer Hand geschrieben sei als
das, was unmittelbar in dem Codex vorhergehe. Indem er die in dem
Codex enthaltenen gallischen Concilien aufzählt, bemerkt er, dass
das Concil von Macon von andrer Hand als die übrigen gallischen
Concilien geschrieben sei. Ganz dasselbe ergiebt sich aber aus den
Mittheilungen Hänel’s über den Cod. Phillippicus. Hänel sagt, dass
von f. 88 bis zu Ende der Codex von andrer Hand geschrieben sei.
Das einzige gallische Concil aber, welches sich in diesem Tlieil der
Handschrift noch findet, ist das von Macon. Einen zweiten Grund
gegen die Identität will Hänel in den Abweichungen des Sirmond’-schen
Textes der Constitutionen von denen des Cod. Phillippicus
finden. Ich möchte auf diesen Umstand deshalb kein Gewicht legen,
weil ich in verschiedenen Fällen, in denen der Beweis zu führen ist,
mich überzeugt habe, dass Sirmond auch sonst den Text nach seinem
Gutdünken verbessert hat.
Es wird daher gestattet sein, einstweilen, bis etwa entscheidende
Gründe das Gegentheil ergeben sollten, die Identität des Cod. Phillippicus
mit der von Sirmond benutzten Handschrift des Domcapitels
von Lyon anzunehmen.
Dass die Mauriner diesem Codex die falsche Bezeichnung Jes.
363, die Nummer 369 aber, die ihm zukommt, dem Codex Remensis
gaben, ist oben schon bemerkt. Wie wenig consequent sie aber in
dieser Bezeichnung sind, mögen folgende zwei Beispiele zeigen, die
sich vielfach vermehren Hessen. Auf p. 291 nennen sie unter den Codices,
die das Concil von Turin enthalten, Jes. 363 (A), während es
gewiss ist, dass nicht der Cod. Phillipp. 1743 (Lugd.), den sie so
bezeichnen, wohl aber der Cod. Phillipp. 1743 (Rem.) dieses Concil
enthält. Auf p. 379 wird zum dritten Concil von Arles Jes. 369 genannt,
der in der That dieses Concil enthält, während es in dem