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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 56. Band, (Jahrgang 1867)

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M  nassen

Hänel  ist  dieser  Ansicht  nicht.  Er  bemerkt,  dass  er  anfangs
derselben  Meinung  gewesen,  später  aber  davon  zurückgekommen  sei.
Ein  Grund,  den  Hänel  für  diese  veränderte  Ansicht  anführt,  ist  der
folgende:  Nach  Sirmond  sei  das  erste  Concil  von  Macon  in  der
Handschrift  von  Lyon  von  andrer  Hand  geschrieben  gewesen;  dies
sei  aber  in  der  Handschrift  von  Middlehill  nicht  der  Fall.  Dieses
Bedenken  Hänel’s  lässt  sich  aus  seinen  eignen  Angaben  nicht  bloss
heben,  sondern  wir  gewinnen  umgekehrt  aus  ihnen  einen  Grund
mehr  für  die  Annahme  der  Identität.  Sirmond  sagt  nämlich  nicht,
dass  das  Concil  von  Macon  von  andrer  Hand  geschrieben  sei  als
das,  was  unmittelbar  in  dem  Codex  vorhergehe.  Indem  er  die  in  dem
Codex  enthaltenen  gallischen  Concilien  aufzählt,  bemerkt  er,  dass
das  Concil  von  Macon  von  andrer  Hand  als  die  übrigen  gallischen
Concilien  geschrieben  sei.  Ganz  dasselbe  ergiebt  sich  aber  aus  den
Mittheilungen  Hänel’s  über  den  Cod.  Phillippicus.  Hänel  sagt,  dass
von  f.  88  bis  zu  Ende  der  Codex  von  andrer  Hand  geschrieben  sei.
Das  einzige  gallische  Concil  aber,  welches  sich  in  diesem  Tlieil  der
Handschrift  noch  findet,  ist  das  von  Macon.  Einen  zweiten  Grund
gegen  die  Identität  will  Hänel  in  den  Abweichungen  des  Sirmond’-schen
  Textes  der  Constitutionen  von  denen  des  Cod.  Phillippicus
finden.  Ich  möchte  auf  diesen  Umstand  deshalb  kein  Gewicht  legen,
weil  ich  in  verschiedenen  Fällen,  in  denen  der  Beweis  zu  führen  ist,
mich  überzeugt  habe,  dass  Sirmond  auch  sonst  den  Text  nach  seinem
Gutdünken  verbessert  hat.
Es  wird  daher  gestattet  sein,  einstweilen,  bis  etwa  entscheidende
Gründe  das  Gegentheil  ergeben  sollten,  die  Identität  des  Cod.  Phillippicus ­
  mit  der  von  Sirmond  benutzten  Handschrift  des  Domcapitels
von  Lyon  anzunehmen.
Dass  die  Mauriner  diesem  Codex  die  falsche  Bezeichnung  Jes.
363,  die  Nummer  369  aber,  die  ihm  zukommt,  dem  Codex  Remensis
gaben,  ist  oben  schon  bemerkt.  Wie  wenig  consequent  sie  aber  in
dieser  Bezeichnung  sind,  mögen  folgende  zwei  Beispiele  zeigen,  die
sich  vielfach  vermehren  Hessen.  Auf  p.  291  nennen  sie  unter  den  Codices, ­
  die  das  Concil  von  Turin  enthalten,  Jes.  363  (A),  während  es
gewiss  ist,  dass  nicht  der  Cod.  Phillipp.  1743  (Lugd.),  den  sie  so
bezeichnen,  wohl  aber  der  Cod.  Phillipp.  1743  (Rem.)  dieses  Concil
enthält.  Auf  p.  379  wird  zum  dritten  Concil  von  Arles  Jes.  369  genannt, ­
  der  in  der  That  dieses  Concil  enthält,  während  es  in  dem
            
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