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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 56. Band, (Jahrgang 1867)

Bibliotheca  Latina  juris  canonici  manuscripta.

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des  Cod.  Phillippicus  angeführt  sind.  Dies  erhellt  aus  den  Angaben
Sirmond's  in  der  Vorrede  zu  seiner  Conciliensammlung.  Er  enthielt
auch  die  übrigen  Stücke.  Dies  wird  allgemein  bestätigt  Concilia
antiqua  Galliae  T.  I.  p.  594,  wo  es  von  dem  Codex  Anitiensis  heisst,
dass  er  alles  das  enthalte,  was  der  Codex  Lugdunensis,  und  speciell
für  die  Capitula  sancti  Augustini  etc.  I.  c.  p.  604  und  für  die  Constitutionen ­
  in  deren  Ausgabe.  Die  Dionysiana  ist  freilich  in  dem  Cod.
Phillippicus  nicht  vorhanden.  Da  aber  die  ersten  22  Quaternionen  fehlen,
so  beweist  dieser  Umstand  nichts  gegen  die  Identität  beider  Handschriften. ­
  Es  steht  nämlich  nichts  im  Wege  anzunehmen,  dass  dieser
Defect  der  Handschrift  erst  nach  Sirmond  eingetreten  ist.
2.  Verschiedene  wichtige  von  Sirmond  benutzte  Handschriften:
der  Codex  Remensis  (jetzt  Cod.  Phillipp.  1743),  der  Codex  S.  Behigni
  Divionensis  (jetzt  Cod.  Phillipp.  1763)  u.  a.  sind  Eigenthum
der  Pariser  Jesuitenbibliothek  geworden.  Wenn  wir  daher  ein  dem
Codex  Lugdunensis  ganz  ähnliches  Exemplar  in  derselben  Bibliothek
finden,  so  hat  die  Annahme  nichts  Künstliches,  dass  auch  die  Handschrift ­
  von  Lyon  für  diese  Bibliothek  erworben  sei.  Dagegen  würde
es  ein  merkwürdiger  Zufall  sein,  wenn  diese  Bibliothek  einen  dem
von  Sirmond  benutzten  Codex  Lugdunensis  ganz  ähnlichen  Codex
acquirirt  hätte,  während  dieser  selbst  spurlos  verschwunden  wäre.
3.  Es  müsste  in  hohem  Grade  auffallen,  dass  von  der  Existenz
eines  dritten  Exemplares  der  Sirmond’schen  Constitutionen  in  der
so  viel  benutzten  Bibliothek  des  College  de  Louis  le  Grand  nichts
bekannt  geworden  sein  sollte,  bis  llänel  dasselbe  in  der  Bibliothek
des  Sir  Thomas  Phillipps  auffand.
4.  Die  Maurinen  bezeichnen  in  der  Conciliorum  Galliae  collectio
diese  Handschrift  —  wobei  nur  ihre  Verwechslung  der  Signatur  zu
rectificiren  ist—  als  diejenige,  welche  Sirmond  in  der  Vorrede  zu
seinen  Concilia  antiqua  Galliae  den  Codex  Lugdunensis  nenne.  Sie
haben  diese  Handschrift,  als  sie  noch  nicht  verkauft  war,  benutzt
Es  muss  vermuthet  werden,  dass  dieser  unverclausulirten  Behauptung
einer  Thatsache  eine  Notiz  zu  Grunde  liegt,  die  sie  in  dem  Katalog
oder  sonst  in  der  Bibliothek  der  Jesuiten  fanden.

den  Constitutionen  afrikanische  und  gallische  Concilien  enthalten.  Da  er  dasselbe
aber  auch  von  dem  Codex  Anitiensis  sagt,  so  beweist  dies,  dass  er  unter  den  afrikanischen ­
  Concilien  —  pars  pro  toto  —  die  Dionysiana  verstanden  hat.
            
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