Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 56. Band, (Jahrgang 1867)

Bibliotheca  Latina  juris  canonici  manuscripta.

165

scheu  Concilien  benutzt  hat,  bemerkt  in  (1er  Vorrede:  es  seien  beide
einander  im  Inhalt  so  ähnlich,  dass  wahrscheinlich  die  vorliegende,
jüngere,  eine  Abschrift  jener  altern  sei.
Die  Handschrift  ist  im  Jahre  109a  in  Älcala  geschrieben.  Es
steht  nämlich  am  Schluss  eine  Note  des  Schreibers,  die  nach  Santander ­
  folgendermassen  lautet:  Finit  über  canonum  conciliis  sanctorum
patrum  seu  decreta  praesulum  Romanorum  feliciter.  Deo  gratias.
Julianus  indignus  presbiter  scripsit  is  cujus  est  adjubante  Deo
habitans  in  Alkalaga  quae  sita  est  super  campum  laudabilem.  IIII.
feria  XVII.  k.  Junias  era  ICXXXIII.  Gonzalez  giebt  das  Datum
folgendermassen:  IV.  feria  VIII.  kalendas  Aprilis  aera  MCXXXIII.
Es  hat  also  jedenfalls  einer  von  beiden,  was  den  Tag  in  dieser
Zeitangabe  betrifft,  sich  auf  grossartige  Weise  geirrt.  Ich  zweifle
nicht,  dass  Gonzalez  falsch  gelesen  hat,  da  wohl  der  16.  Mai,  nicht
aber  der  25.  März,  des  Jahres  1095  auf  einen  Mittwoch  fällt.
*  XV  18,  XV  19,  XV  20.
Hinschius  a.  a.  0.  S.  137.
„Spätere  Papiercodices  der  Hispana.“
V.  Urgel.
Die  Bibliothek  des  Domcapitels.
*  Cod.  in  folio  max.,  f.  1  —  292  s.  X.  exeimt.  aut  XI.  ineunt.  nach
Gonzalez  ')•
Santander  1.  c.  p.  20.
Gonzalez  a.  a.  0.
Auf  den  ersten  vier  Blättern,  die  ursprünglich  nicht  zu  dieser
Handschrift  gehörten,  stehen:  das  apokryphe  Schreiben  des  heil.
Clemens  an  Jacobus  Quoniam  sicut  (.taffe  X),  ein  Fragment  der
Decrete  des  römischen  Concils  unter  Gregor  I.  vom  5.  Juli  595  und
c.  4  des  zwölften  Concils  von  Toledo.
1 )  Ein  Facsimile  enthält  die  Tab.  IV.  bei  Santander.  Nach  diesen  kleinen  Proben  zu
schliessen,  ist  aber  die  Handschrift  jünger  als  Gonzalez  annimmt.  Sie  scheint  hiernach ­
  nicht  vor  das  12.  Jahrhundert  gesetzt  werden  zu  dürfen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.