Schulte
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robore permanere“. Daher erklärt sich, dass man von solchen auch
späterhin noch Sammlungen machte»).
Ausser den hier genannten kann man noch die im c. I. ne der.
vel mon. III. 24. von Clemens IV. erwähnte Constitution über das
Studium der Physik für reservirt halten. Andere als die hier bezeichneten
hat Bonifaz nicht reservirt. Insbesondere hat er nicht seine
eigenen, die Extravaganten seiner Vorgänger aufhebenden Constitutionen
reservirt, weil dies gar nicht nüthig war, da nach dem
Wortlaute der Bulle Sacrosanctae nur die nicht aufgenommenen
oder nicht reservirten Extravaganten seiner Vorfahren fallen 4 ).
3 ) Vgl. oben § 3. IV. Einzelne, z. ß. die in c. 14. de haeret. von Innoc. IV. erwähnte,
sind von Bonifaz VIII so declarirt, dass sie dadurch aufgenommen und zugleich
überflüssig geworden sind.
4 ) Deshalb gehören weder c. Piae sollicitudini 1. de praeh. in Extr. comm. 111. 2.
(wie Phillips IV. S. 362. Note 21. ijieint) noch (wie Phillips a. a. 0. und
Andere annehmen) die im c. 39. 40. de praeh., c. 8. de conc. praeh. inhaltlich
angeführten Constitutionen Bonifacius VIII. Olim Coelcstinus, Dudutn circa pvomotionis
(§ 3. II. num. XC und XCI) hierher.