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Schulte
VIII. Martin IV. wird im Liber VI. keine Dekretale zugeschrieben.
Ihm gehört aber der Quelle nach unbedingt an: c. 18. 22. de
elect. aus Sicut dilectus in num. 84. P.
IX. Endlich hat auch, obwohl die Bulle sacrosanctae dies nicht
andeutet, eine bereits besprochene Extravagante Bonifacius VIII. in
c. 2. de judiciis (83. P.) Aufnahme gefunden.
Demnach sind hundert und dreissig Dekretalen von Vorfahren
Bonifacius VIII. nachgewiesen, die entweder vollständig oder
verändert aufgenommen wurden, oder doch die directe Quelle von
Kapiteln des Sextus bilden. Soweit bisher die Nachweise reichen,
fallen also auf Bonifacius VIII. selbst 229, wenn man die eine Extravagante
von ihm selbst abzieht, 228 als neue Constitutionen.
§. 9.
3. Verarbeitung der Dekretalen im Sextus.
Aus den Worten der Bulle „Sacrosanctae“ ergiebt sich, wie
allgemein bekannt ist, dass Bonifacius im Wesentlichen für die Abfassung
seiner Sammlung, soweit die Dekretalen seiner Vorgänger ihrem
Inhalte nach in Frage kommen, denselben Plan mit Gregor IX. vorschrieb.
Was die Art der Ausführung betrifft, so weicht jedoch das
wirklich eingehaltene Verfahren, was meines Wissens bisher nirgends
hervorgehoben wurde, sehr wesentlich ab von dem von Raymond
von Pennaforte befolgten. Letzterer hat bekanntlich einmal
durchweg die ursprünglichen Anfangsworte der Dekretalen aufgenommen
und in solchen Fällen, wo er einen späteren Passus giebt, auf
jene „et infra“ folgen lassen. Er schloss sich damit an die Methode
der Compilationes antiquae an, machte dadurch die Auffindung
leichter und liess die einzelnen Stücke sofort in ihrem ursprünglichen
Character hervortreten. Dies ist im Sextus nur in neunzehn ')
Fällen geschehen, welche sämmtlich lnnocenz IV. angehören, und
zwar zehn davon als Tlieile der §. 2. nota 16 erwähnten Constitution
1J I. 8. 1., 2 Grandi; 13. c. 1, IG. c. 1. II. 2. 1., 10. c. 3., 14. c. 2. Ad apost. c. 3-Abbates,
15. c. 3.; III. 7. 1. quia cunctis, 9. c. 1. dudum, 14. c. 2. non solum, 20.
c. 1., V. 8. 1., 10. c. 1., 11. c. 5. c. 6. dil. fil. Aurel., c. 7. ven. fralribus, 12.
c. 1. veniens. Alle hier nicht bezeichneten beginnen. Rom. Ecclesia.