Die* Dekretalen zwischen den Decretales Gregorii IX. etc.
737
len von Nicolaus, Martin und Bonifacius von selbst. Wohl aber
scheint die Sammlung von 1 bis 6S, da ich keines der Gregor X.
zugeschriebenen Stücke als von diesem herrührend nachweisen kann,
vor oder unter oder unmittelbar nach Gregor X. entstanden zu sein.
4. Obwohl kein Beispiel davon existirt, dass man eine Dekretale
Gregors X. in die Gregorianische Sammlung inserirt habe: so musste
doch die allgemeine Puhlication seiner Bullen verhindern, dass sie
als reine Extravaganten behandelt wurden. Dazu kommt, dass diese
so wie die Innocentianischen auf allgemeinen Concilien publicirt
worden waren.
5. Bei den Bullen von Urban IV., Clemens IV. und Nicolaus III.,
welche in dem Erlanger-Codex je für sich eine besondere Sammlung
bilden, ist dies hier der Fall nur bezüglich der von Clemens IV. 07 ).
Von Urban ist eine (Nr. 67) nochmals zwischen die von Nicolaus
gestellt (als Nr. 78), aber wohl aus einem Versehen, weil sich
sonst kaum erklären liesse, wie dieselbe zweimal in so kurzem Zwischenräume
per extensum aufgenommen worden ist. Oder sollte etwa
Nicolaus dieselbe von neuem publicirt haben? Das ist sogar mit
Rücksicht auf den Inhalt sehr wahrscheinlich; auch erklärt sich
daraus, dass Bonifaz in c. 5. de rescr. deren Inhalt so allgemein
fassen konnte. Dass aber die Constitutionen von Urban und Clemens
als besondere Sammlungen erscheinen, ergiebt, abgesehen von den
besonderen Überschriften, der Umstand, dass ihr Inhalt, wenn man
sie zu einer Sammlung hätte verschmelzen wollen, eine ganz andere
Anordnung gefordert haben würde.
Anders steht es mit denen von Nicolaus. Der Erlanger Codex
hat (Vgl. §. 2. XI.) mit der Publikationsbulle die Dekretalen von
Nicolaus III. Cupientes — Quia constit. — Contingit — Fundamenta
— Objurat. et conjurat. als besondere Sammlung. In unserem Codex
fehlt die dritte, steht aber noch eine andre Inter caetera zwischen
einer Bulle von Martin und Urban, endlich die Dekretale Conjurationum
desgleichen zwischen einer von Martin und Urban. Entweder
hat also der Verfasser dieser Sammlung die Pulilikationsbulle von
97 J Dass die über die Kefzer nicht in dieser steht, ist auch beim Erlanger Codex der
Fall. Auch hat weder Innocenz IV. noch Gregor X. diese in seine Sammlung aufgenoinmen.