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Schulte
täten zu Bologna und Paris mit dem doppelten Aufträge: 1. sich dieser
Sammlung in Gericht und Schule zu bedienen, 2. die einzelnen Kapitel
unter den betreffenden Titeln 6 ) in der Gregorianischen Sammlung
beizusetzen.
III. Diese Sammlung ist zuerst gedruckt worden von J. II. B ö hmer
7 ), sodann von Mansi 8 ). Ausser den für diese Druckehenutzten
Handschriften enthalten sie eine Zahl andrer, insbesondere:
1. Drei Handschriften der Breslauer Universitätsbibliothek
°),
2. zwei Florentiner 10 ),
3. eine Erlanger 11 ),
6 ) „Sub debitis titulis inserere“ heisst es in der Bulle. Die Titel galten seit Bernhards
von Pavia Breviarium Extravagantium in der Schule als stehende. Durch die
Sammlung Gregor’s IX. hatten deren Titelrubriken gesetzliche Autorität erhalten.
Daraus erklärt sich der Ausdruck debiti vollständig. Vgl. meine Quellen
S. 334, 343.
7 ) Aus einem Berliner Codex (jetzt Codd. ms. lat. fol. num. 7. 2 da pars; in der
ersten stehen die Decretales Gregorii IX), den ich selbst benützt habe, in Appendix
III. des 2. Bandes seines Corpus juris canonici pag. 351—368.
8 ) Labbe hatte in seiner Conciliensammlung jene Dekretalen, die im Sextus stehen
und nach eigener Angabe auf dem Concil von Lyon erlassen sind, zusammengestellt.
Nach der Natur der Sache war diese Sammlung unvollständig. Deshalb gab
sie Mansi in seiner neuen Ausgabe der Concilien (Luc. 1748 fgg.) aus zwei Handschriften
der Bibi, zu Lucca heraus. Sie stehen in der neuen Auflage im 23. Bande
(1769 Venet. col. 651 — 674.). Er sowie auch Sarti kannten die Ausgabe des Corp.
jur. can. von Böhmer nicht, weshalb Mansi sagt, er publizire dieselbe zum Erstenmale.
Mansi gibt die betreffende Stelle des Sextus an und theilt Varianten mit.
9 ) Signirt II. F. 30, II. F. 31., II. F. 32., näher beschrieben von Th einer a. a. 0.
pag. 71. fgg., von mir selbst eingesehen.
10 ) Der bibl. S. Crucis, die jetzt mit der Medicaea Laurentiana zu Florenz verbunden
ist, nämlich Cod. membr. fol. maj. saec. XIV. Plut. I. sin. n. X. (ßandini Catalogus
Codicum latinor. Bibi. Medic. Laurent, fol. Flor. 1777. T. IV. p. 28. sqq.), Plut. III.
sin. n. IV. (Banäini p. 34.)
1 1 ) Cod. membr. saec. XIV. fol. Nr. 464. Der kön. Universitätsbibliothek zu Erlangen,
die ich durch die Güte des k. bayr. Minist, in Prag benutzt habe. Er ist bereits
beschrieben von Job. Christ. R u d o 1 p h in Frankfurter Gelehrte Anzeigen,
1777. S. 42. 43., Aug. Friedr. Pfeiffer Beiträge zur Kenntniss alter Bücher
und Handschr. 1. St. S. 357. fl'., Irmischer Ilandschriften-Katalog der k. Univ.
Bibi, zu Erlangen. 1852. S. 136.