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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 55. Band, (Jahrgang 1867)

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Schulte

täten  zu  Bologna  und  Paris  mit  dem  doppelten  Aufträge:  1.  sich  dieser
Sammlung  in  Gericht  und  Schule  zu  bedienen,  2.  die  einzelnen  Kapitel ­
  unter  den  betreffenden  Titeln 6 )  in  der  Gregorianischen  Sammlung
beizusetzen.
III.  Diese  Sammlung  ist  zuerst  gedruckt  worden  von  J.  II.  B  ö  hmer
 7 ),  sodann  von  Mansi 8 ).  Ausser  den  für  diese  Druckehenutzten
Handschriften  enthalten  sie  eine  Zahl  andrer,  insbesondere:
1.  Drei  Handschriften  der  Breslauer  Universitätsbibliothek ­
  °),
2.  zwei  Florentiner 10 ),
3.  eine  Erlanger 11 ),

6 )  „Sub  debitis  titulis  inserere“  heisst  es  in  der  Bulle.  Die  Titel  galten  seit  Bernhards
von  Pavia  Breviarium  Extravagantium  in  der  Schule  als  stehende.  Durch  die
Sammlung  Gregor’s  IX.  hatten  deren  Titelrubriken  gesetzliche  Autorität  erhalten. ­
  Daraus  erklärt  sich  der  Ausdruck  debiti  vollständig.  Vgl.  meine  Quellen
S.  334,  343.
7 )  Aus  einem  Berliner  Codex  (jetzt  Codd.  ms.  lat.  fol.  num.  7.  2  da  pars;  in  der
ersten  stehen  die  Decretales  Gregorii  IX),  den  ich  selbst  benützt  habe,  in  Appendix ­
  III.  des  2.  Bandes  seines  Corpus  juris  canonici  pag.  351—368.
8 )  Labbe  hatte  in  seiner  Conciliensammlung  jene  Dekretalen,  die  im  Sextus  stehen
und  nach  eigener  Angabe  auf  dem  Concil  von  Lyon  erlassen  sind,  zusammengestellt. ­
  Nach  der  Natur  der  Sache  war  diese  Sammlung  unvollständig.  Deshalb  gab
sie  Mansi  in  seiner  neuen  Ausgabe  der  Concilien  (Luc.  1748  fgg.)  aus  zwei  Handschriften ­
  der  Bibi,  zu  Lucca  heraus.  Sie  stehen  in  der  neuen  Auflage  im  23.  Bande
(1769  Venet.  col.  651  —  674.).  Er  sowie  auch  Sarti  kannten  die  Ausgabe  des  Corp.
jur.  can.  von  Böhmer  nicht,  weshalb  Mansi  sagt,  er  publizire  dieselbe  zum  Erstenmale. ­
  Mansi  gibt  die  betreffende  Stelle  des  Sextus  an  und  theilt  Varianten  mit.
9 )  Signirt  II.  F.  30,  II.  F.  31.,  II.  F.  32.,  näher  beschrieben  von  Th  einer  a.  a.  0.
pag.  71.  fgg.,  von  mir  selbst  eingesehen.
10 )  Der  bibl.  S.  Crucis,  die  jetzt  mit  der  Medicaea  Laurentiana  zu  Florenz  verbunden
ist,  nämlich  Cod.  membr.  fol.  maj.  saec.  XIV.  Plut.  I.  sin.  n.  X.  (ßandini  Catalogus
Codicum  latinor.  Bibi.  Medic.  Laurent,  fol.  Flor.  1777.  T.  IV.  p.  28.  sqq.),  Plut.  III.
sin.  n.  IV.  (Banäini  p.  34.)
1 1 )  Cod.  membr.  saec.  XIV.  fol.  Nr.  464.  Der  kön.  Universitätsbibliothek  zu  Erlangen, ­
  die  ich  durch  die  Güte  des  k.  bayr.  Minist,  in  Prag  benutzt  habe.  Er  ist  bereits ­
  beschrieben  von  Job.  Christ.  R  u  d  o  1  p  h  in  Frankfurter  Gelehrte  Anzeigen,
1777.  S.  42.  43.,  Aug.  Friedr.  Pfeiffer  Beiträge  zur  Kenntniss  alter  Bücher
und  Handschr.  1.  St.  S.  357.  fl'.,  Irmischer  Ilandschriften-Katalog  der  k.  Univ.
Bibi,  zu  Erlangen.  1852.  S.  136.
            
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