Die chinesische Lehre von den regelmässigen Pulsen. 573
Zeit bestimmen ist die Zeit bestimmen, in der die Heilung erfolgt
oder keine Heilung erfolgt.
Wenn man in den Tagen des begründeten Sommers den fluthendenund
grossen Puls erhält, so ist dies die ursprüngliche Beschaffenheit,
der Puls, den man entsprechenderWeise erhält. Wenn ein solcher
Mensch erkrankt, wenn sein Leib stark schmerzhaft und schwer
ist, so ist es nothwendig, ihn schwitzen zu machen. Wenn der Leib
am nächstfolgenden Tage nicht schmerzt und nicht schwer ist, so
mag der Puls immerhin fluthend und gross sein, es ist gewiss kein
Unrechter Puls, sondern der Puls der Jahreszeit. Es ist nicht nothwendig,
nochmals schwitzen zu lassen. Hiermit wird gesagt, dass der
Zustand bereits gehoben ist.
Es frägt sich, wie man diesen Ausspruch thun kann. Der Grund
ist: Wenn man im begründeten Sommer den flutbenden und grossen
Puls erhält, so erhält man den Puls der Jahreszeit. Bei den vier
Jahreszeiten richtet man sich nach diesem Beispiele.
Als fernere Erklärung wird angeführt:
Fang-yeu-tschi sagt: Hiermit wird ausgedrückt, dass, wenn
man bei dem Pulse findet, dass die entsprechende Zeit ihm vorgesetzt
ist, dies die Zeit ist, wo die Krankheit gehoben werden wird. Man
hebt den Sommer hervor und stellt ihn als Muster für das Übrige
auf. Man zeigt, in welchem Sinne man zum Muster nehmen solle.
Tsching-schi sagt: Im Frühling ist Straffheit, im Sommer Fluthen,
im Herbst haarförmige Beschaffenheit, im Winter steinartige
Beschaffenheit. Wenn man dies zu seiner Zeit erhält, so ist es der
regelmässige Puls. Besteht auch ein äusserer Einfluss des Unrechtes,
der Kälte, wenn nur ein geringer Schweiss ausbricht, erfolgt die
Heilung von selbst. Ist das Übel schwer, so behandelt man es. Ist es
leicht, so braucht man es nicht zu behandeln. Es ist dasselbe, wovon
es in dem inneren Buche heisst: In dem Pulse findet man das Regelmässige
der vier Jahreszeiten.
Tsching-ying-hoei sagt: Fluthend und gross ist der Puls des
Erlasses des Sommers, es ist auch der Puls der Vollkommenheit des
Unrechtes. Besteht Krankheit, so folgt er dem Unrecht. Besteht keine
Krankheit, so folgt er dem Erlasse. Ob der Zustand gehoben wird,
oder nicht gehoben wird, braucht man nicht besonders zu unterscheiden.
Die nächste Auseinandersetzung lautet: