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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 55. Band, (Jahrgang 1867)

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536  Siegel
seiner  Rede  ').  Seine  Tugenden  kennen  und  würdigen,  wie  es  Eilbert
gethan,  konnte  dagegen  nur  derjenige,  den  das  Leben  ihm  nahe
gebracht.  Welcher  Art  übrigens  das  äussere  Verhältniss  war,  in  dem
Eilbert  zu  Wolfker  gestanden,  ist  nicht  ersichtlich.
Als  Form  für  seine  Darstellung  wählte  der  Verfasser  die  rythmische ­
  mit  dem  Versmasse  des  Hexameters.  Die  Wahl  derselben
behandelt  Eilbert  als  eine  gleichgiltige  Geschmackssache  unter  Berufung ­
  auf  den  Ausspruch  des  römischen  Juristen  Celsus,  dass  Rechtswissenschaft ­
  nicht  die  wörtliche  Kunde  der  Gesetze,  sondern  das
Verständniss  ihres  Inhaltes  sei  a ).  Er  ist  weit  entfernt,  die  gewählte
Form  zum  Verdienste  sich  zu  rechnen,  andererseits  glaubt  er  aber
auch  nicht,  sie  weiter  begründen  zu  müssen,  was  natürlich  erscheint,
wenn  man  gedenkt,  dass  die  Schule  in  damaliger  Zeit  gar  viele  Sätze
aus  der  canonischen  Gerichtsordnung  in  Hexametern  =)  zur  Lehre
gebracht  hat,
IT.
Versuchen  wir  jetzt,  eine  Anschauung  von  dem  Werke  selbst  zu
geben,  indem  wir  seine  Bestandtheile  und  deren  Inhalt  unter  Mittheilung ­
  des  Gedankenganges  des  Verfassers  darlegen.
Dem  Lehrgedichte  geht  unter  der  Ueberschrift  „prologus  in
librum“  ein  Vorwort  in  ungebundener  Rede  voraus.  Darin  leiht  nach
der  Begrüssung  Wolfker’s  Eilbert  seiner  Empfindung  Ausdruck  über
Gottes  höchste  Weisheit,  Allmacht  und  Fürsorge,  welche  zu  den
Gesetzen  des  alten  Bundes,  den  Weissagungen  der  Propheten  und
Wundern  der  Evangelien  noch  den  Reichthum  und  die  Mannigfaltig-Als

  „divino  praeditum  eloquio“  rühmt  ihn  der  interpolator  Hermanni,  Hansiz  a.
a.  0.  337.  —  Auch  findet  die  Wirksamkeit  seines  Wortes  mehrfach  Erwähnung
bei  Schenkungen,  welche  die  Passauer  Kirche  ihm  verdankte.
3 )  Nec  querendum,  heisst  es  in  der  Vorrede  Bl.  39  cur  hec  materia  metrice  describatur
  quod,  ut  in  codice  —  vgl.  fr.  17  D.  de  leg.  1,  3  —  repperitur,  scire  Ieges
non  est  scire  verba,  sed  vim  et  potestatem.
3 )  S.  derartige  Hexameter  in  der  Summula  de  processu  iudiciario  des  s.  g.  Joannes
Andreae,  ed.  Wunderlich  p.  3.  4.  10.  18.  30.  33.  36.  37.  31;  bei  Damasus  summa  de
ord.  iud.  in  Anectoda  ed.  Wunderlich,  tit.  48.  60.  65  und  die  Abhandlung  unten
            
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