Über die Wahl des Königs Adolf von Nassau.
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Jahre 1273 und 1298 und bei folgenden Königswahlen sich regelmässig
findet, gerade von 1292 fehlte. Was hätte es auch für einen
Sinn gehabt eine solche, die noch obendrein gar nicht nach einer
blossen Stilübung aussieht, zu unterschieben.
Wir erfahren also ganz in Übereinstimmung mit allem, was wir
schon wissen, dass die Wahl am 2. hätte stattfinden sollen, dass sie
aber verschoben worden ist auf den 3. Mai und dass der Erzbischof
von Mainz das [Recht der Benennung des Königs erhielt, d. h. mit
andern Worten, dass man seinen Throncandidaten annahm. Eine Unklarheit
besteht in dem ganzen Wahl manifest in dem einzigen, dass
es lieisst, Böhmen habe dem Mainzer die Stimme übertragen, während
von den andern nur im allgemeinen der Consens ausgedrückt ist,
allein vielleicht erklärt sich diese Verschiedenheit im Ausdruck, um
die Beistimmung des einen und die der andern zu bezeichnen, einfach
daraus, dass für den Böhmen, der seine Abwesenheit durch rechtsgiltigen
Grund entschuldigte, Boten intervenirten, welche bei der Proclamation
natürlich nicht an der Seite der persönlich anwesenden
Kurfürsten stehen konnten. Für den abwesenden Wenzel war denn
nöthig ausdrücklich zu erklären, dass dem Kurfürsten von Mainz die
Stimme desselben übertragen sei und dass er in dessen Namen spreche,
während er von , den andern Anwesenden sagen konnte, dass er ihre
Zustimmung erhalten habe.
Und so gibt uns im Grunde die geringere und dürftigere Erzählung
der Urkunde auch hier mehr als die Mittheilungen der Schriftsteller
darbieten, welche die Zeiten und Stadien der Verhandlungen
nicht kennen, und unter dem Schlagworte der Wahl alles
zusammenfassen, was ihnen eben über Ereignisse von neun Monaten
bekannt geworden ist, Ereignisse, die sehr geheim gehalten worden
sind, und die man nicht an die grosse Glocke hieng, sondern von
denen unsere Geschichtsschreiber unterrichtet wurden durch untergeordnete
Personen, die sich dies und jenes erzählten.