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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 55. Band, (Jahrgang 1867)

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Lorenz

Die  übrigen  Momente  des  Wahlacts  bieten  keine  Schwierigkeiten, ­
  wenn  man  die  Richtigkeit  der  vorerst  festgestellten  Vorverhandlungen ­
  annimmt.  Dass  aus  den  grossentheils  sich  vollkommen  widersprechenden ­
  Berichten  der  Quellenscliriftsteller  nichts  zu  gewinnen
sei,  beweist  vielleicht  am  besten  die  sorgfältige  Vergleichung  derselben, ­
  welche  jüngst  Droysen  S.  17—31  angestellt  hat.  Zumal  wenn
man  ihre  Angaben  auf  die  letzten  Tage  der  Entscheidung  bezieht,  so
findet  man  sich  in  einem  bodenlosen  Chaos,  aus  welchem  kaum  ein
Ausweg  führt.  Wollte  man  ihre  widersprechenden  Angaben  nach
ihrer  Entstehung  erklären,  so  fände  man  Gründe  in  dem  Umstande,
dass  von  keinem  einzigen  Berichterstatter  dasjenige,  was  in  den  neun
Monaten  vor  der  Wahl  geschrieben  und  verhandelt  wurde,  von  dem
getrennt  und  unterschieden  wird,  was  vernünftiger  Weise  in  den
letzten  drei  Tagen  geschehen  sein  konnte.  Jeder  dieser  Berichterstatter
erzählt  die  Wahl  Adolfs,  als  hätte  er  es  mit  dem  Ereigniss  einiger
Tage  zu  thun,  während  die  Nachrichten  die  er  darüber  erschnappt
hat,  vielleicht  für  die  verschiedenen  Stadien  der  Verhandlungen  auf
einer  wahren  Grundlage  beruhten.  Wir  unterlassen  es  natürlich  auf
eine  Kritik  der  Quellen  nach  dieser  Seite  hin,  die  mehr  für  die  Schriftsteller ­
  charakteristisch,  als  für  die  Erkenntniss  der  Thatsachen  lehrreich ­
  wäre,  einzugehen.  An  der  Hand  der  Urkunden  sind  wir  zu  manchem ­
  Resultat  gelangt  und  so  halten  wir  uns  auch  in  diesem  Falle  an
die  officielle  Kundgebung,  die  von  den  letzten  Ereignissen  der  Wahl
spricht.  Da  ist  die  Urkunde  Gerhards  von  Mainz  ein  vollkommen
genügender  Wegweiser,  in  welcher  er  die  Wahl  Adolfs  kundmacht.
Sie  ist  vom  10.  Mai  1292  und  gibt  alle  wünschenswerthen  Aufklärungen ­
  (Böhmer  R.  S.  173).  Kopp  scheint  (III.  I.  S.  28  Note  1)  einige
Bedenken  gegen  dieselbe  zu  hegen,  die  wir  nicht  theilen.  Diese  Bedenken ­
  wären  nur  gerechtfertigt,  wenn  die  analogen  Zweifel  Böhmer’s
gegen  die  Urkunden  R.  S.  Nr.  163  und  167  (s.  oben  S.  31.)  stichhältig ­
  wären.  Denn  es  ist  klar,  dass  wenn  diese  Urkunden  gefälscht
wären,  auch  jene  zweifelhaft  würde,  weil  sie  den  Inhalt  dieser  und
specieller  die  Angaben  des  Mainzer  Berufungsschreibens  voraussetzt.
Allein  die  ungenügende  Form  beweist  nichts.  Lünig  bringt  zugestandenermassen
  eine  schlechte  Übersetzung  und  der  Abdruck  bei  Sommersberg ­
  ist  auch  nicht  aus  dem  Original.  Dass  dagegen  solche  Urkunden ­
  nach  jeder  Wahl  von  Mainz  erlassen  worden  sind,  ist  sicher,
es  wäre  auffallend  wenn  eine  Waldproclamation,  wie  sie  auch  im
            
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