228
Lorenz
Mark anlialten die Vogtei und das Gericht von Essen mit den
dazu gehörigen Höfen dem Erzbischof auszuliefern und dem
Grafen von Veldenz das widerrechtlich occupirte Zeltingen. mit
Gewalt entreissen, Er wird den Erzbischof ferner im Besitz
des Zolles von Andernach schützen, gegen Brabant ihm Beistand
leisten, die Kölner Bürgerschaft zum Gehorsam gegen
den Landesherrn in den von diesem beanspruchten Rechten
nöthigen, und endlich für 25000 Mark Verpfändungen als
Ersatz für die Wahlunkosten geben, ferner den Grafen Heinrich
von Nassau für seine Ansprüche auf Köln und ebenso den
von Jülich entschädigen. Ferner soll dem Erzbischof überhaupt
gegen Berg, Mai'k und Brabant Hilfe geleistet werden
und über die Herzogtümer Österreich und Limburg nicht
ohne Willen Kölns verfügt werden. Die Strafsanction, welche
der Graf von Nassau endlich sich selber auferlegt, soll in der
Absetzung bestehen, wenn etwas an diesen Wahlbedingungen
nicht erfüllt würde.
— April. Graf Adolf von Nassau verspricht den Trier’schen Rüthen
2000 Mark, wenn sie bei ihrem Herrn seine Wahl durchsetzen.
— April. Derselbe verspricht dem Erzbischof von Trier, volle Entschädigung
für die Unkosten bei der Wahl zu leisten, und
ihm dafür eine Reihe von Trier beanspruchter Reiehsburgen
in Pfand zu geben (zweifelhaft).
III.
Während in den letzten Wochen des April die Verhandlungen
über die Wahl zwischen den geistlichen Kurfürsten zum Abschluss
gebracht, und alle drei gemeinsam für den Grafen Adolf von Nassau
gewonnen wurden, war der Termin, welchen Pfalzgraf Ludwig für
die Wahl festgesetzt hatte, verstrichen, ohne dass sich ein einziger
der Kurfürsten an diesem Tage in Frankfurt eingefunden hätte. Hiemit
war eigentlich über die Candidatur Herzog Albrecht’s entschieden.
Selbst für eine zwiespältige Wahl (wir würden es eine Minoritäts-Wahl
nennen) war damit jede Handhabe beseitigt, und wenn es nichts
unmögliches gewesen wäre den Herzog zu erheben, wenn sich auch