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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 55. Band, (Jahrgang 1867)

Über  die  Wahl  des  Königs  Adolf  von  Nassau.  227
Februar—April.  Prag.  Graf  Albrecht  von  Hohenberg  unterhandelt ­
  mit  König  Wenzel  über  die  Wahl  Albreclit's  von
Österreich.
April,  13.  München.  Pfalzgraf  Ludwig  verspricht  eidlich  allen
Fleiss  anzuwenden,  damit  die  weltlichen  Kurfürsten  mit  ihm
ihre  Stimmen  zur  Wahl  Herzog  Albreclit’s  von  Österreich  vereinigen. ­
  Böhmer  R.  S.  171.
April.  König  Wenzel  von  Böhmen  trägt  dem  Erzbischof  Gerhard ­
  von  Mainz  die  Wahl  des  römischen  Königs  unter  der
Bedingung  auf,  dass  ihm  dieser,  wenn  er  erwählt  sein  werde,
zu  seinen  Rechten  auf  den  nördlichen  Theil  von  Österreich  als
das  ihm  für  den  Brautschatz  seiner  Gemalin  von  König  Rudolf
übergebene  Pfand  verhelfe  in  der  Weise,  dass  er  an  dem
Besitze  von  Eger  nicht  gebindert  werde  und  dass  sein  Pfandrecht ­
  auch  auf  dasPleissnerLand  neuerdings  anerkannt  werde,
worüber  er  bereit  ist  mit  dem  gewählten  König  in  besondere
Unterhandlung  zu  treten.  Zugleich  versichert  König  Wenzel
den  Erzbischof  von  Mainz  der  Wahlstimme  von  Sachsen  und
Brandenburg,  wenn  die  Bedingungen,  unter  welchen  die  letzten ­
  ihre  Stimmen  auf  Böhmen  übertragen  haben,  erfüllt  werden ­
  wollen.
April,  26.  Andernach.  Graf  Adolf  von  Nassau  da  er  schon  vor
längerer  Zeit  das  Gelübde  abgelegt  sich  dem  Dienste  des
heiligen  Landes  zu  widmen,  verspricht  dem  Erzbischof  Sigfried
  von  Köln  für  den  Fall,  dass  ihn  dieser  zur  Beförderung
des  genannten  Zweckes  zum  König  wählt,  folgende  Verpflichtungen ­
  als  gewählter  König  zu  erfüllen,  noch  vor  seiner  Krönung ­
  durch  umfassende  Bürgschaften  zu  gewährleisten,  und
auch  für  den  Fall  in  Ausführung  zu  bringen,  dass  er  nicht
allein  gewählt  werden  sollte,  indem  er  versichert  die  Krone
eventuell  auch  gegen  einen  Gegenkönig  annehmen  und  vertheidigen
  zu  wollen:  Er  wird  sodann  die  Rechte  der  kölnischen
Kirche  besonders  und  diejenigen  der  Kirche  und  der  geistlichen ­
  Personen  überhaupt  bestätigen.  Dem  Erzbischof  Siegfried ­
  wird  er  die  von  Köln  beanspruchten  Reichsburgen  überlassen. ­
  Er  wird  im  Sinne  der  gegen  den  Grafen  von  Berg
erlassenen  Excommunikation  diesen  zwingen  auf  seine  SühnYerträge
  vom  Jahre  1289  zu  verzichten,  den  Grafen  von  der
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