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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 55. Band, (Jahrgang 1867)

Über  die  Wahl  des  Königs  Adolf  von  Nassau.

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Regesten  zu  den  Verhandlungen  der  Wahl  König  Adolfs.
1291.  August,  Erneuerung  des  Einverständnisses  zwischen  den  drei
geistlichen  Kurfürsten  in  Betreff  der  künftigen  Königswahl  mit
Rücksicht  auf  ihre  am  10.  März  1290  abgeschlossene  Allianz
zur  Aufrechthaltung  der  Rechte  und  der  Machtstellung  ihrer
Kirchen  einerseits  und  im  Hinblick  auf  ihr  gemeinsames  Verhalten ­
  auf  dem  Frankfurter  Hoftage  vom  20.  Mai  1291.
—  September,  7.  Wahlaussclireiben  des  Erzbischofs  Gerhard
von  Mainz,  (Böhmer  R.  S.  163),  echt.
—  August—October.  In  nemore  apud  heremitam  (Wunsiedel?)
Erste  Zusammenkunft  zwischen  Pfalzgraf  Ludwig  von  Baiern
und  König  Wenzel  von  Böhmen.
—  October,  8.  Eger,  Zweite  Zusammenkunft  derselben  (Wittmann ­
  Urkb.)  I.  S,  461.
—  October—November.  Vertrag  zwischen  Böhmen  und  Brandenburg ­
  (Böhmer  R.  S.  164).
—  November,  29.  Zittau,  Vertrag  zwischen  den  vorgenannten  und
Herzog  Albert  von  Sachsen  (Böhmer  R.  S.  166).
—  December,  7.  Ingolstadt.  Wahlaussclireiben  des  Pfalzgrafen
Herzog  Ludwig  von  Baiern  (Böhmer  167),  echt.
1292.  Januar-März.  Graf  Adolf  von  Nassau,  beseelt  von  dem  Wunsche
den  Frieden  unter  den  Völkern  zu  schützen  und  zu  schirmen
und  das  Recht  der  Witwen  und  Waisen  wieder  zu  Ehren  zu
bringen,  gelobt  dem  Erzbischof  Gerhard  von  Mainz,  wenn  dieser ­
  ihn  zum  römischen  Könige  wählen,  und  die  Stimmen  der
andern  Kurfürsten  für  ihn  gewinnen  sollte,  in  seine  Rechte
und  Ehren  einzusetzen,  wie  sie  der  Mainzer  Kirche  von  Alters
her  zukommen,  und  schwört  mit  leiblichem  Eide  demselben
folgende  Bedingungen  zu  erfüllen,  sobald  er  gekrönt  sein
werde:  Er  wird  die  Rechte  der  Kirche  und  der  geistlichen
Personen  im  Reiche  nach  dem  Privilegium  Friedrich’s  II.
vom  Jahre  1220,  welches  er  bestätigen  wird,  wahren.  Das
Erzkanzleramt  von  Mainz  wird  künftig  in  seinen  Rechten
und  Einkünften  wieder  hergestellt  werden,  indem  der  König
die  Rechte  der  Kurfürsten  achten  und  die  oberste  Leitung  der
Sitzb.  d.  phil.-hist.  CI.  LV.  Bd.  I.  Hft.  IS
            
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