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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 55. Band, (Jahrgang 1867)

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Lorenz

didaten  verbürgen  musste,  er  werde  die  oben  geschilderte  Vergrösserungspolitik
  Böhmens  in  der  Weise  zur  Geltung  bringen,  wie
sich  das  aus  den  nachherigen  Urkunden  König  Adolfs  zeigt,  war
doch  durchaus  nöthig,  um  Wenzeln  zu  veranlassen,  auf  Gerhard  von
Mainz  bei  dem  Wablacte,  wie  sich  zeigen  wird,  zu  compromittiren.  Und
ebenso  musste  nun  Mainz  die  von  Böhmen  den  Kurfürsten  von  Sachsen ­
  und  Brandenburg  gegebenen  Versprechungen  selbstverständlich
garantiren,  da  die  letzteren  ja  gebunden  waren,  mit  Böhmen  zu
gehen.  Da  man  keinen  Grund  hat,  an  eine  Auflösung  des  Zittauer
Wahlbundes  zu  denken,  so  ist  auch  anzunehmen,  dass  in  die  Verständigung ­
  zwischen  Mainz  und  Böhmen  die  Sache  Sachsens  und
Brandenburgs  ordnungsgemäss  aufgenommen  worden  ist  <).
Unter  solchen  Verhältnissen  kamen  die  Tage  der  Wahl  in  Frankfurt ­
  heran,  bevor  wir  jedoch  denselben  unsere  Aufmerksamkeit  zuwenden, ­
  wird  es  zweckmässig  sein,  das  Gesagte  an  dem  chronologischen ­
  Faden  zusammenzufassen,  der  am  geeignetsten  erscheint,
ein  deutliches  Bild  von  den  Wahl  vorgängen  zu  entwerfen.  Wir  stellen ­
  zu  diesem  Zweck  die  Wahlacten  regestenartig  zusammen,  indem
wir  nur  bemerken,  dass  die  schon  von  Böhmer  bezeichneten  Urkunden ­
  zur  Ersparung  des  Raumes  nur  ganz  kurz  angeführt  werden  sollen ­
  ,  das  Detail  der  betreffenden  Bestimmungen  aber  dort  nachgelesen ­
  werden  mag.

i )  Aus  dem  Zittauer  Vertrage  vom  29.  November  1291  heben  wir  noch  die  Stelle
besonders  hervor,  wo  es  heisst,  dass  die  beiden  Kurfürsten  von  Böhmen  und  Brandenburg ­
  bei  dem  von  ihnen  zu  erhebenden  Könige  Sorge  tragen  werden,  dass  er
dem  Herzog  von  Sachsen  die  Auszahlung  von  4500  Mark  Silbers  in  angemessenen
Fristen  sowie  überhaupt  die  Förderung  seiner  Angelegenheiten  vor  der  Wahl
zusichere,  und  noch  von  einem  zweiten  zu  gebenden  Versprechen  vor  der  Wahl
wird  gehandelt,  welches  den  Austrag  der  Streitigkeiten  zwischen  Sachsen  und
Brandenburg  betraf.  Hieraus  lernt  man  wieder  zweierlei,  erstens  dass  die  Wahlcapitulationen
  etwas  ganz  selbstverständliches  geworden  waren  und  dass  Köln
also  nicht  allein  stand  mit  seinem  Vortrage  vor  der  Wahl,  und  zweitens,  dass  im
November  1291  Böhmen  selbst  zu  solchen  Versprechungen  die  Hand  bot,  während
es  jedoch  im  Laufe  der  Begebenheiten  das  Amt  des  Vermittlers  Mainz  anheimstellte,
welches  daher  höchst  wahrscheinlich  eine  ähnliche  Garantie  für  Sachsen  übernahm, ­
  wie  es  eine  solche  dem  Böhmen  gegeben  haben  musste.
            
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