Über die Wahl des Königs Adolf von Nassau. 215
tentionen des Pfalzgrafen Ludwig zusammenliing und ihre Berührungspunkte
in den Interessen dieses Kurfürsten, nicht aber des
Mainzers hat, beweist wohl auch der Umstand, dass Herzog Albreclit
gerade in der Zeit der Anwesenheit jener Herren aus dem Reiche
dem Rheinpfalzgrafen und Baiernherzog eine umfassende Wahlcapitulation
zugesteht. Auch auf dieser Seite, gleichwie auf der der
Gegner, wird also vor der Wahl und um die Wahl unterhandelt, und
werden die Bedingungen der Candidatur verbrieft. Am 215. März
verpflichtete sich Herzog Albreclit, wenn er zum römischen Könige
gewählt würde, den Pfalzgrafen Ludwig mit einer Reihe von militärisch
wichtigen Burgen zu entschädigen, ausserdem aber in dem
Besitze der Conradinischen Erbschaft vollinhaltlich zu bestätigen. Man
sieht, der Pfalzgraf war zwar viel bescheidener in seinen Ansprüchen,
als Köln oder Mainz, allein im Wesen ist hier wie dort dasselbe; vor
der Wahl werden die Bedingungen festgestellt, unter welchen der
eine und der andere Candidat seine Wähler erkauft, und damit daran
auch nicht das mindeste zweifelhaft bleibe, werden wir nachher noch
aus den näher zu besprechenden sächsisch-böhmischen Verhandlungen
ersehen, dass man auch hier das Abschliessen und Vertragen
vor der Wahl als das selbststverändliche ausdrücklich documentirte.
(Ludewig Rel. V. 416.)
So bestand also in März keinerlei Geheimniss mehr darüber,
dass Pfalz und Mainz in vollem Widerspruch gegen einander die
Wahlangelegenheiten betrieben. Die Pfalz war ihrem österreichischen
Candidaten treu geblieben, gegen welchen die geistlichen Kurfürsten
bereits offen Partei ergriffen hatten. Lässt sich nun aber der so constatirte
Gegensatz nicht noch weiter zurück verfolgen? Allerdings
findet sich eine deutliche Spur davon schon in den letzten Monaten
des vorhergegangenen Jahres. Denn Erzbischof Gerhard von Mainz
berief bereits am 7. September 1291 den König Wenzel von Böhmen
zur Wahl eines neuen römischen Königs auf den 2. Mai 1292 nach
Frankfurt (Böhmer R. S. 163.) Es scheint mir nicht der mindeste
dem Gesichtspunkte österreichischer und nichtösterreichischer Parteien zu erklären
sei, sondern in dem Gegensätze zwischen der grossfürstlichen hauptsächlich
kurfürstlichen Politik und dem Aufstreben der kleinen Fürsten und Herren,
vornehmlich der Grafen, sich bewege — allein solche Dinge sind zu allgemein, als
dass man auf ihr rasches Verständniss bauen könnte. An diesem Orte übergehe ich
daher jede weitere Folgerung daraus.