Über die Wahl des Königs Adolf von Nassau.
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neten Inhalts wird man vielleicht darin erblicken, dass die Vertragspunkte
nicht aus einer Urkunde, sondern aus einer ganzen Reihe von
einzelnen Akten der nachherigen Reichsregierung zusammengesetzt
sein sollen und dass gerade die wichtigsten der von mir bezeichneten
Zugeständnisse nicht in der umfassendsten Urkunde vom 1. Juli 1292,
sondern vereinzelt und zum Theil in ganz besondern Ausfertigungen
wieder erscheinen. Aber auch die uns nun dem Wortlaute nach vorliegende
Kölner Capitulation ist nicht nach geschehener Wahl einfach
transsumirt worden, obgleich der Kölner Erzbischof durch die
von ihm zu vollziehende Krönung ein einfacheres Mittel besass, als
Mainz, dies zu erlangen, wie er sich ja auch versprechen Hess:
coronam regni etc. non petemus quousque plenam securitatem fecerimus
eidem super omnibus et singulis artieulis fideliter adimplendis.
Und wenn man etwa auffallend fände, dass in der umfassenden
Urkunde des Gewählten vom 1. Juli für Mainz von einem vor der
Wahl gemachten Versprechen keine Rede ist, so wird nun auch
dieser Zweifel durch die neuen Urkunden Ennen’s behoben, denn
genau in demselben Verhältniss, in welchem die Urkunde für Mainz
vom 1. Juli zur Wahlcapitulation steht, in demselben findet sich die
Urkunde Adolfs für Köln vom 13. September 1292, zu der Capitulation
für Köln vom 26. April. Auch in diesem Falle wird nichts
von einer Reziehung zu einer vor der Wahl ausgestellten Urkunde
sichtbar, und wenn wir blos im Besitze dieser Urkunde für Köln
wären, und die Capitulation seihst wäre, wie hei Mainz verloren
gegangen, so gäbe es auch für Köln keinen urkundlich sicher zu
stellenden Beweis dafür, dass schon vor der Wahl abgeschlossen
worden war. Doch dürfte die Andeutung dieser Verhältnisse schon
genügen, um jeden Zweifel an dem Bestände eines vor der Wahl
zwischen Adolf und Gerhard aufgerichteten Wahlvertrages oder
einer Capitulation zu beseitigen. Die Fragen, die noch ungelöst
erscheinen, sind nur die, zu welcher Zeit dieser Vertrag geschlossen
worden ist und ob, und mit welchen anderen Kurfürsten noch
ähnliche Capitulationen eingegangen worden sind, wie mit Mainz
und Köln. Die Beantwortung dieser Dinge wird sich leichter an
den Gang der Vorverhandlungen der Wahl von 1292 überhaupt
anschliessen lassen.
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