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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 55. Band, (Jahrgang 1867)

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Lorenz

andere  Möglichkeiten  nicht  auch  noch  zu  denken  wären.  So  viel  wir
vielmehr  sehen,  wird  sich  nach  Ennen’s  Urkunde  nichts  anderes
sagen  lassen,  als  dass  die  Unterhandlungen  zwischen  Adolf  und
dem  Erzbischöfe  von  Köln  wirklich  erst  am  26.  April  ihren  Abschluss
gefunden  haben,  eben  an  dem  Tage,  an  welchem  die  vorliegende
wichtige  Urkunde  ausgestellt  worden  ist.  Und  in  der  That  ist  das  ja
eben  früh  genug  gewesen,  um  den  nach  Frankfurt  reisenden  Erzbischof ­
  zu  seinem  endgiltigen  Entschlüsse  zu  bestimmen.  Soll  man
aber  nun  sagen,  dass  der  so  abgeschlossene  Handel  zwischen  Adolf
und  Siegfried  des  erstem  Wahl  herbeigeführt  hätte?  Wir  denken
die  Einigkeit,  die  sich  in  Frankfurt  bei  der  Wahlversammlung  darin
kundgethan,  dass  die  sämmtlichen  Kurfürsten  auf  den  Erzbischof
Gerhard  von  Mainz  compromittirten,  werde  nicht  ein  Resultat  der
letzten  Tage  und  Stunden  gewesen  sein,  nachdem  man  neun  Monate
zu  einer  neuen  Königswahl  nicht  gelangt  war.
Mit  dieser  Erkenntniss  wird  indessen  nicht  die  Frage  berührt,
wer  etwa  von  den  Kurfürsten  zuerst  gerade  auf  diesen  Adolf  von
Nassau  aufmerksam  gemacht  haben  möchte.  Die  Reimchronik  selbst,
welche  sonst  dem  Mainzer  doch  alle  Schuld  der  Wahl  von  1292
zuschreibt,  spricht  das  Verdienst,  auf  Adolf  hingewiesen  zu  haben,
Köln  zu  (cap.  62S).  Levold  von  Northof  nimmt  das  Gleiche  für
diesen  Kirchenfürsten  in  Anspruch  (ed.  Tross.  S.  120).  Einige  andere
wissen  zwar  mehr  von  Böhmens  ausserordentlicher  Einwirkung,  allein
im  Ganzen  haben  alle  diese  Stimmen  nicht  den  mindesten  Werth.
Entscheidender  ist  eine  schmeichelhafte  Bemerkung  des  gewählten
Königs  selbst,  welcher  von  Siegfried  sagt,  dass  er  ihn  „primo  et
principaliter  in  regem  Romanorum  promoverit“  (Ennen  S.  63  Nr.  7),
allein  auch  damit  ist  das  Wesen  unserer  Frage  nicht  eigentlich
getroffen,  denn  das  zu  untersuchen,  wer  nun  gerade  der  erste
den  Namen  des  armen  Grafen  von  Nassau  in  die  kurfürstlichen  Verhandlungen ­
  hineingeworfen  haben  möchte  —  das  ist  wahrlich  kein
Gegenstand,  um  den  es  sich  der  Mühe  lohnte  einen  Finger  zu  rühren;
um  die  Ursachen  der  Wahl  Adolfs  und  die  Motive  seiner  Erhebung
handelt  es  sich  in  der  geschichtlichen  Erörterung.  Wir  sind  fast  in
Verlegenheit  mehreres  hierüber  sagen  zu  sollen,  allein  auch  hei
historischen  Fragen  werden  möglichst  viele  Missverständnisse  unter
den  Gelehrten  dadurch  herbeigeführt,  dass  die  Probleme  eben  selten
genau  bezeichnet  werden.  So  wollen  wir  also  mit  unseren  Vorgängern
            
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