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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 55. Band, (Jahrgang 1867)

Die  Entstehung  der  a-Dedination  etc.

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Dieses  i  (y)  findet  sich  erhalten  im  Sanskrt  Alt-Baktrischen
Slavischen  Litauischen.  Im  Griechischen  haben  wir  KXuratp.v^<jrpst
wahrscheinlich  yvvai-z,  gegenüber  dem  nominativ  yuvr?  und  yapiat
und  die  Derivata  auf  cu-v  dvay/.aiY)  aslrivodri,  die  ihren  nom.  sing,
wahrscheinlich  erst  bildeten,  als  Doppelformen  für  die  Casus  obliqui
bestanden.  Es  sind  dies  also  Rückbildungen,  die  von  unrichtigen
Voraussetzungen  ausgehen.
Das  Latein  zeigt  hae-c  quae  vielleicht  auch  aquae-licium  neben
aquilicium.  n  zeigt  Ssk.,  Althakt.,  Alts.,  Angels.,  Althochd.  doch  sind
schon  die  got.  fern,  auf  611  hieher  zu  ziehen,  die  im  gen.  plur.  ono
haben.  Oh  im  gen.  pl.  acov  s  oder  n  ausgefallen,  ist  nicht  ganz
leicht  zu  entscheiden.  Für  ersteres  spricht  die  Verwandtschaft  mit
lateinischem  arum,  für  letzteres  die  Verwandtschaft  mit  den  tü-Stämmen.
  Ein  Beispiel  ist  von  Wichtigkeit,  und  dürfte  das  letztere  begünstigen, ­
  nämlich  der  gen.  pl.  idmv  zunächst  für  eöavcnv  (Stamm
ivav  in  söri-yevig  Edr/v-öff).  Da  ev  —  vasu,  so  steht  idow  für  vasvdnäm
  nach  Analogie  von  Ssk.  daednnm  von  dagan.  Nicht  sicher  ist,
ob  der  aeolische  Gen.  ov/mv  jzi[xnu>v  hieher  gezogen  werden  kann.
Besser  aber  wird  diese  Behauptung  begründet  werden  können,  wenn
von  dem  Zusammenhänge  der  -an  mit  den  sogenannten  a-Stämmen
überhaupt  wird  die  Rede  sein.
§.  8.  Da  wir  hei  den  Stämmen  auf  -an  angelangt  sind,  so  wollen ­
  wir  hier  den  Beweis  führen,  dass  die  Stämme  auf  i  schlossen,
und  zugleich  nachweisen,  wie  tief  dieses  Factum  in  die  ganze  Wortbildung ­
  eingreift.
Die  neunte  Conjugationsclasse  im  Sanskrit  fügt  nach  der  gewöhnlichen ­
  Definition  an  die  Wurzel  die  Bildungssilbe  nd  ni  an.  Wir
werden  im  Verlauf  unserer  Darstellung  zeigen,  dass  diese  Conjugation
  in  nichts  besteht,  als  in  einer  Anfügung  der  Personalelemente
unmittelbar  an  eine  Nominalbildung.  Zunächst  ist  zu  bemerken,  dass
im  Veda  der  Unterschied  im  Gebrauch  zwischen  nd  (für  die  sogenannten ­
  starken)  ni  (für  die  schwachen,  am  Personalelement  betonten)
Formen  mehrfach  noch  schwankt,  so  z.  B.  grblindlii,  prindhi,  minimi,
minis,  minit  für  regelrechtes  grhnihi,  mindmi,  minds  mindt.  Wir
werden  dadurch  vorbereitet  auf  die  Erkenntniss,  dass  beides  nd  und
ni  nur  Modificationen  einer  ursprünglichen  Form  sind,  die  allmählich ­
  erst  streng  geschiedene  Sphären  des  Gebrauches  angewiesen
            
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