Siegel, Über einen neuen Vers, den Charakter u. d. Entstehungsz. etc. 5
Über einen neuen Versuch
^den Charakter und die Entstehungszeit des ältesten
österreichischen Landrechtes“'
festzustellen.
Von dem w. M. Dr. Heinrich Siegel.
Das nach unserer letzten Classen-Sitzung ausgegebene Archiv für
österreichische Geschichte Bd. 36 enthält S. 291 ff. einen Aufsatz über
den Charakter und die Entstehungszeit des ältesten österreichischen
Landrechtes, welcher, soweit eine Widerlegung der in den Sitzungsberichten
Bd. 3S, S. 109 ff. erschienenen Abhandlung [über denselben
Gegenstand bezweckt wird, zu einer Erwiederung nöthigt. Ich
ergreife die erste Gelegenheit, welche sich hierzu bietet, in der Absicht,
dadurch der künftigen Forschung das Feld von Verwirrung frei
zu erhalten.
Bekanntlich liegen im Drucke zwei verschiedene Urkunden über
das Landesrecht vor. Von diesen haben die Sitzungsberichte die ältere
als eine Aufzeichnung des Rechtes, wie es nach der Gewohnheit
bestanden, charakterisirt, die jüngere dagegen als den Entwurf einer
Handfeste bezeichnet, welche das bisherige Recht unter Beifügung
einer Anzahl neuer Sätze für die Zukunft bestätigen sollte. Diese
Auffassung von der zweiten Urkunde ist es zunächst, was der Aufsatz
bestreitet. Die Art des Widerspiels ist im Einzelnen aber
folgende.
Gegenüber den Thatsachen, dass die Überschrift der ersten Urkunde
: das sint die recht nach gewonheit des landes bei herezog