Über die in Tirol unbestellten Weisthiimer-Forscliungcn. 151
1. Vährner Gerichtsordnung und Statuten des Gerichtes Salem.
Actum anno 1604.
2. Stadlordnung und Bürgerrecht zu Klausen. Anno 1530.
3. Annotationes zur neuen Stadtordnung zu Klausen nach Einrichtung
der Stadtordnung zu Brunnegg circa annum 1570.
4. Gerichts!ȟechl zue Nidervintl mit Beschreibung der Confmen
und Gerichtsordnung, aufgericht unter Fürsten Georg Golsser, Bischof
zu Brixen 1474.
5. Waldordnungen:
a. von Anrass und Tilliach,
b. von Antholz,
c. von Brixen,
d. von Latzfons,
c. von Lüsen,
f. von Niedervintl,
g. von Bodenegg,
/(. von Salem,
i. von Velsegg und Tiers,
/;. von Wengen.
Leider ergab sich bei Nachforschung im Archive selbst, dass
die Acten grossentheils abhanden gekommen sind, denn es zeigte sich,
dass die unter den Nummern 1, 2, 3, 4 aufgeführten Documente u. a.
fehlen. Wenigstens aber ergibt sich, dass die im Cataloge aufgeführten
Ortschaften Weisthümer besassen, und man hat sichere Anhaltspunkte
gewonnen, an Ort und Stelle nachforschen zu können.
Zum Schlüsse gebe ich ein Verzeiclmiss der Orte, deren Weisthümer
theils schon vorliegen, tlieils als vorhanden verzeichnet sind.
1. Absam.
2. Algund.
3. Alrans.
4. Altenburg (bei Kaltem).
5. Altrasen.
6. Ampass.
7. Antholz.
8. Aschau (Gericht Ehrenberg).
9. Aschau (Gericht Zell).
10. Biberwier.
11. Brandenberg.