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Zing-erle
„Besehechen den letsten tag monats January nach Christi, vnsers
Herrn vnd Haillandts, allerseligister Gehurt im sechzechen hundert
ain vnd zwainzigisten Jahr.“
b. Eine Abschrift. Papier, 8 Blätter in Folio.
In Kolsass fand Referent beim Fischer ein Weisthum. Pergament,
15 Blätter in 4°.
Bl. 1“ : „Vermärckt der ohlay Colsass Öffnung vnd alter herkomben“.
Schluss. „Actum den neunten Tag Monats Deeembers im aintausend
sibenhuiulert aindliften Jahr. Johann Georg Mayr, Pflegsverwalter
vnd Gerichtschreiber zu Rettenberg.“
In Wattens both das Gemeindearchiv keine Ausbeute, weil die
alten Schriften bei dem grossen Brande im Jahre 1809 in Flammen
aufgegangen sind. In T erfens und V omp fand Referent die Vorsteher
nicht anwesend, wesshalb er auf eine Einsicht in die Gemeindeladen
verzichten musste. Das Statut vonWeerberg versprach der wackere
Lehrer Pallhüber in Weer auszumitteln.
Am 9. October beging Referent die Dörfer Ambras,Air ans,
Ampass. Am letzten Orte fand er ein Weisthum. Pergament, 6 Blätter
in 4°.
Bl. 1"' „Vermerckt des Dorffs vnd Stab Ampans Öffnung jrer
Grennizen, Confin vnd ander irer nachperlichen Ehaften vnd gepreuch
wie hernach volgt.“
„Am Ersten ligt ain stain in des Nockhs gässel. Darauf ist
ain creuz etc.“
Bl. 6 b -: „Es sol auch der müllner, so er meid, daz wasser nit
selb abkern vnd wässern pey der peen v tt.“
Auf der Innenseite des zweiten Deckels: „1558. Gluck kum mit
freyden. Georg Moll, Landtgerichtschreiber zu Sonnenburg im Yntal.“
Am 10. und 12. October begab sich Referent nach Vill, Igels,
La ns und Sistrans. In Vill und La ns ward ihm die Einsicht in die
Gemeindeladen gestattet, jedoch fand sich keine Ausbeute. In Igels
wusste man allerlei Ausflüchte gegen einen Besuch des Archives, und
der Grund derselben ist nicht geheim. Es ist aber betrübend, wenn
ein Herr, der das Salz und die Leuchte der Gemeinde sein soll, wissenschaftliche
Forschungen hemmt, anstatt zu fördern. Wenn man
bei Bauern auf Unverständniss einer solchen Sammlung und Misstrauen
stösst, so ist dies verzeihlich, aber ein „Herr“ sollte sich über