Über die in Tirol angestellten Weisthiimer-Forschungen. 141
„Dorfordnungsconfirmation in Ober- vnd Vntermaiss, Labers,
Hagenach vnd Freyenberg. 30. August 1683.“
Bl. 2\ „Vnd soll erstens jährlich an St. Peterstuel-Feirtag, so
in neuem Kalender den 22. Februar fallt, oder am negsten Sonntag
darauf zu vnser lieben Frauen in Untermais durch den Veldsoltner
in Obermaiss öffentlich beruefft werden, das am negsten Sontag nach
solcher berueffung beym Dorfmaister oder aber, wan es beym Dorfmaister
nit beschiecht, beym wiirth an den gazzen doselbst, wo es den
Bau(ren), denen mehristen noch im Ausschuss befindend, so ain Dorfmaister
zu befragen hat, belieblich sein möchte, das Dorfrecht angestelt
sei“ p. 32. „Beschehen zu Ynsprugg den 16. July 1683.“
3. Pfunds.
Sign. Pestarchiv XVI. 63. Papier, 4 Blätter in Fol. — „Das erste
enthält den ersten und letzten Artikel der alten Gerichts-Ehehaft zu
Pfunds
„Von Cristi vnsers lieben Herrn gebürt dreizechenhundert vnd
darnach in dem dritten iar.“ Nach dem Abdrucke bei Rapp von Prof.
Dr. Pfeiffer verzeichnet, S. 26.
4. K u fs t e i n.
Sign. Nr. 8 ad V. Papier, 90 Blätter. Der Codex enthält verschiedene
die Stadt Kufstein und deren Umgebung betreffende Actenstücke
in Abschrift.
Bl. 1. „Zu wissen sey meniglich, das von alter Herkomen des
Gerichts Kuefstain offne Ehehaft-Täding mit Verlesung der .sonderbar
nach vnd nach abgegangenen Kaiser, König, Fürstlicher, auch
aber österreichischer Regiments- vnd Camerbevelch, sowol der
Herrschaft Gepot vnd Verpot, wie hernach merers zu verneinen, järlich
in der andern Fastenwochen Reminiscere in allen dreyen Hauptschrannen,
als am Montag zw Ebbs, Erchtag zw Kirchpichl vnd
Mitwoch zw Langkampfen mit nachfolgender Ordnung gehalten
worden.“
„Das nemblichen fürs erst solches Täding durch die Ambtleut
von ehe bey allen Gottesheusern vnd sonderlichen den sechs
Pfarrkirchen im Gericht öffentlich auf drey, vierzechen vnd drey tag
berueffen werden muess“ etc.