Dacier und Romanen.
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den Deutschen wohnen? Sie heisst eineöde. Desertum de Cihinio ist
der stehende Ausdruck. Die Urkunde, welche als der Andreanische
Sachsenbrief bekannt ist, zeigt deutlich, dass auf diesem Gebiete die
Walachen damals nicht wohnten 1 ).
Im Jahre 1211 überwies König Andreas II. dem deutschen Orden
den südöstlichen Grenzbezirk Siebenbürgens, der schon damals den
Namen des Burzenlandes (terra Borza) führt. Und auch dieser zählt
noch keine Walachen zu Bewohnern, er ist überhaupt verlassen und
öde, denn alles haben die ewigen Streifzüge der kumanischen Heiden
daraus vertrieben ~). Gegenwärtig beträgt das walachische Element
in demselben Landstrich über 20 Procente. Die Mark aber, welche
die mächtigen Edelmönche erhielten, umfasste mehr als das
heutige Burzenland, indem sie bis zur Donau reichend Fogaras und
einen Theil der Walachei in sich schloss. Eben damals (1224) hat
auch der Bischof von Siebenbürgen seine geistliche Herrschaft über
diese Gegend auszudehnen begonnen, weil es erst jetzt Bewohner in
ihr gab, die es lohnend erscheinen liessen, hierauf Ansprüche zu
erheben. In den Urkunden, welche die Begrenzung und Ordnung des
neuen Ritterreiches zu bestimmen unternahmen, begegnet zum ersten
Male der Name der Walachen. Die Jahre 1222,1223, 1234 u. s. w.
bieten selbst häufige Erwähnungen derselben. Das Gebirge im Süden
Siebenbürgens und die Banater Alpen erscheint bald als das Land
der Walachen (terra Blacorum) bald als Walachen- und Petsclienegenwald
(silva Blacorum et Bissenorum 3 ). Noch später (1247)
besitzen die Walachen nur einen kleinen Theil des gegenwärtig
gänzlich von ihnen erfüllten Severiner Banats unter der Herrschaft
der ungarischen Könige. Also erst jetzt, im dritten Jahrzehent
i) Andreae II. Regis liberlas Saxonum Transilvaniae. Endlicher Monum. 420.
-) Urkunde an die Cruciferi de hospifali Sanctae Mariae 1211 (Siebenbürg.
Urkundenb. v.Tcutsch und Firnhaber S.9): quamdam terram Borza nomine,
ultra sylvas versus Cumanos, licet desertam et inhcAiiatam. — Ebenso werden
in den Urkunden n. 1213, 1218 die Grenzen des Deutsehordens-Besilzes
angegeben ab indaginibus Almaye in partc altera vadit usque ad ortum
aquae quae voealur Burza, et indc progredilur usque ad Danubium.
3 ) Siebenbiirgisches Urkundenbuch in Fontes rerum auslriacarum XV. Bd.
S. 18 Termini Blacorum, terra Valaehorum. S. 20 terram exemplam de
blaeis. S. 24 Boje bei Szombatfalva in terra Blachorum. S. KO silva hissenorum
et blacorum.