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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 53. Band, (Jahrgang 1866)

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M  a  a  s  s  e  n

de  canonibus  sententiae  tantum  ex  libro  Bracaremis  Martini  episcopi
  de  diversis  co)iciliis.  Es  ist  dies  die  Inscription  des  ersten
Stückes  der  Abbreviation  griechischer,  spanischer,  gallischer  Concilien
und  päpstlicher  Decretalen,  die  Mansi  nach  dem  Cod.  Luc.  490  und
die  Ballerini  nach  dem  Cod.  Veron.  LXI.  beschrieben  haben.  Nach
den  weiteren  Angaben  Arevalo’s  scheint  diese  Abbreviation  selbst
hier  enthalten  zu  sein.  Dann  folgen  f.  41  Excerpte  aus  Theodorus
und  Cummeanus  und  die  sog.  Praecepta  S.  Petri,  ein  apokryphes
Schreiben  des  heil.  Clemens  (JafFe  X.).  Endlich  das  römische  Concil
unter  Bonifacius  II.  v.  J.  531  mit  der  sog.  Collectio  Thessalonicensis.
Die  Ballerini  hatten  Kunde  von  dieser  Handschrift  durch  eine
Notiz  in  dem  Cod.  Barber.  3386  von  der  Hand  Lucas  Holsten’s.  Sie
haben  aber  vergeblich  nach  ihr  gesucht.  Neuerdings  ist  sie  von
Herrn  Professor  Thiel  für  die  in  der  Collectio  Thessalonicensis  enthaltenen ­
  Decretalen  benützt  worden.
*  Cod.  5845  in  langobardischer  Schrift  nach  den  Ballerini  u.  a,
Ballerinii  De  ant.  coli.  can.  P.  III.  c.  I.  n.  5,  c.  II.  n.  3,  c.  III.
Cacciari  1.  c.  p.  LXVII.
Die  Handschrift  ist  zu  Anfang  defect.  Sie  beginnt  mit  c.  245
des  ßreviarium  zur  Concordia  canonum  des  Cresconius.  Darauf  folgt
die  reine  Sammlung  des  Dionysius,  die  indess  wegen  Fehlens  einiger
Blätter  erst  im  Rubrikenverzeichniss  zum  ersten  Theil,  mit  der  Rubrik
des  c.  16  von  Nicäa,  beginnt.  Die  Zusätze  zur  Sammlung  des  Dionysius, ­
  die  der  Hadriana  nach  ihrem  chronologischen  Verhältniss  einverleibt ­
  sind,  bilden  hier  einen  Anhang  in  folgender  Ordnung:  Die
drei  Concilien  unter  Symmachus;  die  Decrete  des  Hilarus,  Simplicius
und  Felix  mit  voraufgehendem  Rubrikenverzeichniss;  das  Schreiben
Leo’s  an  die  afrikanischen  Bischöfe;  das  Schreiben  des  Zosimus  an
seine  in  Ravenna  befindlichen  Presbyter.  Nun  folgt  ein  Verzeichniss
in  79  Nummern,  darauf  die  Stücke  des  Verzeichnisses  selbst.
N.  1—5  sind  die  Decreta  Hormisdae  und  die  Constituta  Gregorii
junioris,  wie  sie  in  der  Hadriana  Vorkommen,  N.  6—76  sind  die
Stücke  der  Sammlung,  die  von  den  Ballerini  die  Collectio  additionum
Dionysii  genannt  wird,  und  N.  77—79  die  von  den  Ballerini  1.  c.
P.  III.  c.  III.  i.  f.  angeführten  Stücke.  Da  das  erste  unter  diesen  dem
Jahre  809  artgehört,  so  ist  der  Codex  jedenfalls  nicht  vor  dem
9-  Jahrhundert  geschrieben.  Am  Schluss  steht  von  späterer  Hand  ein
            
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