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M a a s s e n
Iien, die in Handschriften Oberitaliens häufig vorkommt. Ich werde
sie nach der ältesten unter diesen, dem Cod. LXXXIV. s. IX. der
Capitelsbibliothek zu Novara (s. u.), beschreiben.
* Cod. 125 s. X. nach Merkel, s. XI. nach Mansi.
Die Handschrift beginnt mit der „Breviatio, canonum“ (so
Mansi) des Cresconius unter dem Titel Concordia canonum. Auf diese
folgt die Dionysio-Hadriana, der das Verzeichniss der Concilien,
deren Canonen, und der Päpste, deren Decrete sie enthält, vorhergeht.
Auf dieses Verzeichniss folgen einige Pönitentialcanonen, die
Mansi Suppl. T. I. col. 337 und Mansi T. XII. col. 231 nach dieser
Handschrift hat drucken lassen. Die Decreta Gregorii junioris fehlen.
Mansi T. I. p. XV. bemerkt: „Ab hac collectione distincta sequuntur
. Silvestri papae, Liberii et Sixti apocrypha“. Da derselbe
T. II. col. 619 i. m. zu dem Constitutum Silvestri bemerkt: „Dantur
variantes ex ms. Lucensi saec. XI.“, so ist unter dem eisten jener
apokryphen Stücke olfenbar das Constitutum Silvestri zu suchen.
Die folgenden Stücke aber sind, wie ich nicht zweifle, die häufig mit
diesem verbundenen Gesta Liberii, Gesta de Xysti purgatione, und
vielleicht auch die Gesta synodi Sinuessanae, die ich stets mit den
beiden ersteren gefunden habe. Es folgen noch die Canonen von
Chalcedon in der Versio prisca, die Epistola canonica, die Mansi
Suppl. T. I. col. 817 nach dieser Handschrift hat drucken lassen, die
Canonen von Laodicea in der isidorischen Version, einige afrikanische
Canonen, und zum Schluss das römische Concil des Papstes Zacharias
vom Jahre 743, welches Mansi T. XII. col. 381 sq. nach dieser
Handschrift edirt. hat. Da Mansi T. IX. col. 56 sq., 50 sq. aus derselben
Handschrift Varianten giebt zu den Decretalen des Vigilius, die
bei Jaffe unter den Nummern 609 und 610 angeführt werden, so hat
Mansi in seiner Beschreibung der Handschrift nicht alle in ihr vorkommenden
Stücke genannt. Die Handschrift scheint nach den Decreta
Hormisdae dieselben Stücke zu enthalten, wie der Cod. Epored.
74 (s. o.).
* Cod. 490 (ol. 89).
Dieser Miscellaneodex ist von verschiedenen Händen geschrieben,
die nach Mansi dem Zeitalter Karl's des Grossen angehören. Am
Rande eines Blattes steht: A resurrectione Domini nostri Jesu