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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 53. Band, (Jahrgang 1866)

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Müsse  n

mir  geleistet  haben.  Um  meine  Nachforschungen  planmässig  zu  machen,
musste  ich  daher  vor  allem  festzustellen  suchen,  was  als  sicherer
Besitzstand  schon  zu  betrachten  ist.  Ich  habe  in  möglichster  Vollständigkeit ­
  die  Nachrichten  zu  sammeln  gesucht,  welche  über  die  in
den  verschiedenen  Bibliotheken  Europa’s  befindlichen  Handschriften
des  canonischen  Rechts  existiren.  Diese  Nachrichten  sind  von  höchst
ungleichem  Werthe.  In  vielen  Fällen  sind  sie  nur  geeignet,  ein  Motiv
zu  weiteren  Nachforschungen  zu  bieten,  in  andern  gewähren  sie  denjenigen ­
  Grad  der  Einsicht  und  Sicherheit,  der  es  —  für  den  Zweck
meines  Unternehmens  —  gestattet,  sich  bei  ihnen  zu  beruhigen.
Ich  habe  geglaubt,  dass  es  nicht  ohne  Nutzen  sein  werde,  die
auf  diese  Weise  gewonnenen  Ergebnisse  mit  den  Berichten  über  das
selbst  Gesehene  zu  einem  Ganzen  zu  verbinden.  Ein  absolut  vollständiges ­
  Verzeichniss  der  Handschriften  des  canonischen  Rechts
liefern  zu  wollen,  konnte  mir  nicht  in  den  Sinn  kommen.  Aber  ich
hielt  es  der  Mühe  werth,  einen  ersten  Anfang  zu  machen.  Auch  der
lückenhafteste  Katalog  kann  eine  Grundlage  bilden,  um  durch  Supplemente ­
  allmälich  dem  Ziele  der  Vollständigkeit  nahe  gebracht  zu
werden.
Der  erste  Theil  ist  für  die  Rechtssammlungen  vor  Pseudoisidor ­
  bestimmt.  Vereinzelt  in  Handschriften  vorkommende  Quellenstiicke
  habe  ich  nur  erwähnt,  wenn  sie  mir  zufällig  begegnet  sind.
Ebenso  habe  ich  meine  Explorationen  nicht  auf  die  Pönitentialbücher,
die  nicht  mit  Canonensammlungen  verbunden  sind,  erstreckt.  Ich  habe
mich  darauf  beschränkt,  diejenigen  Handschriften  derselben  zu  verzeichnen, ­
  die  von  andern  angeführt  werden.  Nach  der  umfassenden
und  gründlichen  Bearbeitung,  welche  dieser  Theil  der  Quellen  des
canonischen  Rechts  durch  Neuere,  namentlich  durch  Wasserschieben, ­
  gefunden  bat,  wollte  ich  Zeit  und  Kräfte  mit  neuen  Nachforschungen ­
  für  eine  etwa  zu  haltende  Nachlese  nicht  zersplittern.
Dagegen  musste  ich  die  lateinischen  Versionen  griechischer  Quellen
als  wesentlich  zu  meiner  Aufgabe  gehörig  betrachten.  Bis  zu  den
Zeiten  des  Schisma  besteht  die  Scheidung  nur  in  der  Sprache.  Durch
die  lateinische  Übersetzung  wurden  die  griechisch  geschriebenen
Quellen,  wie  sie  es  ihrer  formellen  Bedeutung  nach  waren,  auch
thatsächlicb  Quellen  des  abendländischen  Kirchenrechts.
Einer  Erklärung  bedarf  es  noch,  weshalb  ich  für  die  Vaticana,
die  neben  der  Pariser  Bibliothek  das  reichste  Material  an  Canonen-
            
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