Commiss ionsbericht.
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Handschriften), sententiae, und von Orosius. Aus dem 11. Jahrhundert
von Augustinus de musica, Bo et ins de musiea und von
Optatians Panegyricus auf Constantinus; schliesslich eine Reihe
von Canoneshandschriften aus dem 9. und 10. Jahrhundert.
Von den Bibliotheken der Lombardei verdient noch die Quiriniana
in Brescia hervorgehohen zu werden.
Gegen Ende December vorigen Jahres wurde die Untersuchung
der Vaticana fortgesetzt, indem mit der Durchforschung der reichsten
unter den Sammlungen, aus welchen die Vaticana im weiteren Sinne
besteht, der eigentlichen Vaticana nämlich (über 8000 Handschriften)
begonnen wurde. Die Inventarisirung des ältesten Fonds derselben,
welcher mehr als 5Q0 patristische Handschriften enthält, ist
beendigt, ebenso wurde ein Theil der späteren Erwerbungen bereits
durchsucht. Die Resultate waren indessen nicht so bedeutend, als
man nach der Zahl der Handschriften erwarten sollte. Es ist Hoffnung
vorhanden, dass bis zum Schluss des Vaticans (Ende Juni), vorbehaltlich
der bei Mangelhaftigkeit der vorhandenen Verzeichnisse
unerlässlichen Superrevision, die Aufnahme der ganzen Vaticana beendigt
sein wird; es erübrigt nämlich nur noch ein Theil der eigentlichen
Vaticana und ausserdem die Urbinas und die Ottoboniana,
beides Bibliotheken, welche für die patres voraussichtlich wenig
ergiebig sein werden.
Endlich wurden von den kleineren römischen Bibliotheken, ausser
den schon früher erwähnten, die Angelica, Chisiana, Corsiniana untersucht,
die aber keinen nennenswerthen Ertrag lieferten.
Ununtersucht blieben bis jetzt von den Bihliolheken Habens die
Bibliotheken von Pistoja, Parma, Modena, Ravenna, Cesena. Pesaro
nördlich von Rom, südlich von Rom: Monte Cassino, Neapel und
Lacava. Die Untersuchung dieser Bibliotheken wird aller Wahrscheinlichkeit
nach nur wenige Monate in Anspruch nehmen.
Soweit die Mittheilungen Reifferscheid's. Es erübrigt noch zu
erwähnen, dass die im vorigen Jahresberichte besprochenen, von
Professor Dr. Halm entworfenen Verzeichnisse patriotischer Handschriften
in den Bibliotheken der Schweiz, nebst einigen kritischen
Beiträgen desselben Gelehrten in dem Maihefte des Jahrganges 1865
der Sitzungsberichte im Druck erschienen sind. Ferner ward auf
Antrag der Commission durch den von der Gesammtakademie in ihrer
Sitzung vom 5. April 1866 genehmigten Beschluss der Classe mit