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Scherer
Scheidung der Traditionen und Tauschverträge, deren guter Sinn zu
Tage Hegt, finden wir nicht mit der Schärfe durch geführt, welche
man erwarten sollte.
Aber das Gefühl eines verfehlten Lehens hat Williram dem Anscheine
nach nicht wieder verlassen oder kam wenigstens in Augenblicken
der Sammlung in verstärktem Masse über ihn. Davon legt
die Grabinschrift ein sprechendes Zeugniss ab, die er selbst sich verfasste.
Hic, licet indignus, pastor eram positus .
Nominis officium corrupit fictio morum . . .
Verus peccator falsusque honi Simulator,
Nil ego praeterii quicquid erat vitii.
Correxi lihros, neglexi moribus illos . ..
Es ist zwar ziemlich feststehender Stil bei allen selbstgefertigten
Epitaphien des Mittelalters, dass der Betreffende seine Sündhaftigkeit,
seine Unwürdigkeit zu dem übertragenen Amte mit scheinbarer Bescheidenheit
hervorhebt: die Demut war eben eine Tugend im
Mittelalter, und die einzige, welche bei einem solchen Anlasse geübt
werden konnte. Aber was die obigen Äusserungen besagen, geht über
die ptlichtmässige Selbstanklage sehr weit hinaus, wahrhaftes aufrichtiges
Schuldbewusstsein muss es eingegeben haben.
Ist es erlaubt, in die dunklen Regionen des individuellen Gewissens
hinabzusteigen und dem Schuldbekenntniss eines Menschen gegenüber
nach dessen Berechtigung zu fragen? Im allgemeinen muss
sicherlich die historische Betrachtung sich vor wenigen Versuchen
ernstlicher hüten als gerade vor diesem: vielleicht jedoch gestattet
der vorliegende Fall uns wenigstens noch Einen Schritt weiter.
Willirams eigenes Zeugniss, indem er sich den Schein der
Tugendübung nachsagt, und die Teilnahme der Zeitgenossen bei seinem
Tode, durch nekrologische Einzeichnungen hinlänglich documentiert,
berechtigen uns zu der Vermutung, dass sein äusseres Leben,
so weit es vor den Augen der Welt sich vollzog, dem Tadel keine
nennenswerte Blosse bot. Müssen es nicht vorwiegend Gedankensünden
gewesen sein, die er sich oder die mittelalterliche Moral ihm
vorwarf? Und war nicht die Ehrbegierde eine solche Sünde? Aber
auch im Mittelalter dürfte schwerlich ein berechtigter Ehrgeiz, der
an sein Ziel gelangt ist, hinterher als Sünde empfunden worden