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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 53. Band, (Jahrgang 1866)

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Scherer

Scheidung  der  Traditionen  und  Tauschverträge,  deren  guter  Sinn  zu
Tage  Hegt,  finden  wir  nicht  mit  der  Schärfe  durch  geführt,  welche
man  erwarten  sollte.
Aber  das  Gefühl  eines  verfehlten  Lehens  hat  Williram  dem  Anscheine ­
  nach  nicht  wieder  verlassen  oder  kam  wenigstens  in  Augenblicken ­
  der  Sammlung  in  verstärktem  Masse  über  ihn.  Davon  legt
die  Grabinschrift  ein  sprechendes  Zeugniss  ab,  die  er  selbst  sich  verfasste. ­

Hic,  licet  indignus,  pastor  eram  positus  .
Nominis  officium  corrupit  fictio  morum  .  .  .
Verus  peccator  falsusque  honi  Simulator,
Nil  ego  praeterii  quicquid  erat  vitii.
Correxi  lihros,  neglexi  moribus  illos  .  ..
Es  ist  zwar  ziemlich  feststehender  Stil  bei  allen  selbstgefertigten
Epitaphien  des  Mittelalters,  dass  der  Betreffende  seine  Sündhaftigkeit,
seine  Unwürdigkeit  zu  dem  übertragenen  Amte  mit  scheinbarer  Bescheidenheit ­
  hervorhebt:  die  Demut  war  eben  eine  Tugend  im
Mittelalter,  und  die  einzige,  welche  bei  einem  solchen  Anlasse  geübt
werden  konnte.  Aber  was  die  obigen  Äusserungen  besagen,  geht  über
die  ptlichtmässige  Selbstanklage  sehr  weit  hinaus,  wahrhaftes  aufrichtiges ­
  Schuldbewusstsein  muss  es  eingegeben  haben.
Ist  es  erlaubt,  in  die  dunklen  Regionen  des  individuellen  Gewissens
hinabzusteigen  und  dem  Schuldbekenntniss  eines  Menschen  gegenüber ­
  nach  dessen  Berechtigung  zu  fragen?  Im  allgemeinen  muss
sicherlich  die  historische  Betrachtung  sich  vor  wenigen  Versuchen
ernstlicher  hüten  als  gerade  vor  diesem:  vielleicht  jedoch  gestattet
der  vorliegende  Fall  uns  wenigstens  noch  Einen  Schritt  weiter.
Willirams  eigenes  Zeugniss,  indem  er  sich  den  Schein  der
Tugendübung  nachsagt,  und  die  Teilnahme  der  Zeitgenossen  bei  seinem ­
  Tode,  durch  nekrologische  Einzeichnungen  hinlänglich  documentiert,
  berechtigen  uns  zu  der  Vermutung,  dass  sein  äusseres  Leben,
so  weit  es  vor  den  Augen  der  Welt  sich  vollzog,  dem  Tadel  keine
nennenswerte  Blosse  bot.  Müssen  es  nicht  vorwiegend  Gedankensünden ­
  gewesen  sein,  die  er  sich  oder  die  mittelalterliche  Moral  ihm
vorwarf?  Und  war  nicht  die  Ehrbegierde  eine  solche  Sünde?  Aber
auch  im  Mittelalter  dürfte  schwerlich  ein  berechtigter  Ehrgeiz,  der
an  sein  Ziel  gelangt  ist,  hinterher  als  Sünde  empfunden  worden
            
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