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Scherer
Zum Beliufe der Armenpflege und Beherbergung, welche beide
in der Hand des Klosterpförtners lagen, hatten schon Adalbero und
Bichlint eine ganze „Villa“ eigens gewidmet. Von Privatwohltätigkeit
sei erwähnt, wie einmal ein adelicher Bitter mit dreissig Grundstöcken
einem blinden Krüppel bei dem Kloster den Lebensunterhalt ausmacht
(149). Für so vielerlei Interessen und Zwecke muss im
Mittelalter das Kloster einstehen: Hotel, Armenhaus und Versorgungsanstalt,
dabei Mittelpunct einer ansehnlichen Ökonomie (das bedeutete
für Ebersberg neben Bodencultur, Viehzucht und Gesindewesen
auch noch Weinbau) und Sitz verschiedener Industrien: jener vorzugsweise
geistlichen, welche die Schätze des Himmels verwertet,
und mancher anderer, wie z. B. Mühlenbetriebes und der übrigen
die wir noch kennen lernen werden.
Das zähe Halten auf die Beeilte der Abtei, die Tendenz, nach
allen Seiten um sich zu greifen, welche wir schon hinlänglich
beobachten konnten, bewies Williram dem Anscheine nach in gleichem
Masse den Vögten seiner Kirche gegenüber.
Als er die Verwaltung übernahm, bekleidete Ruprecht von
Sliwisheim die Vogtei, starb aber wohl bald, nachdem er sich dem
heil. Sebastian noch freigebig erzeigt hatte (63).
Sein Nachfolger Gerold von Ebrach scheint kräftigen und sorgsamen
Schutz gewährt zu haben. Wir sehen ihn für misshandelte
Knechte des Klosters intervenieren und ihnen ihre Entschädigungen
übergeben (118). Er nimmt Schenkungen, die der Kirche gemacht
werden, in Empfang (120), indem er die Investitur und das Besitzrecht
sich erteilen lässt und dadurch, dass er, wie das Recht verlangt
(Kraut Grundriss §. 97, Nr. 65—69), drei Tage lang in dem
Grundstücke sitzen bleibt, das volle Eigentum erwirbt (70). In
seinem „echten Ding“ (legale placitum) werden die Abmachungen
des Klosters mit den eigenen Dienstleuten verhandelt (109). Aber
unter denen, welche Ebersberg durch Schenkungen reich gemacht,
suchen wir Gerolds Namen vergeblich.
Graf Walther von Hofkirchen dagegen, der nach Gerolds Tode
die Vogtei erhielt (obgleich weder er noch seine Familie, wie es
scheint, mit dem Kloster jemals früher zu tun hatten), zeigt sich,
freilich erst unter Abt Rudpert, als einen der grossmütigsten Wohltäter,
wie Ebersberg seit seinen gräflichen Stiftern keinem mehr
verpflichtet worden. Williram scheint jedoch das Recht der freien