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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 53. Band, (Jahrgang 1866)

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Scherer

Zum  Beliufe  der  Armenpflege  und  Beherbergung,  welche  beide
in  der  Hand  des  Klosterpförtners  lagen,  hatten  schon  Adalbero  und
Bichlint  eine  ganze  „Villa“  eigens  gewidmet.  Von  Privatwohltätigkeit
sei  erwähnt,  wie  einmal  ein  adelicher  Bitter  mit  dreissig  Grundstöcken
einem  blinden  Krüppel  bei  dem  Kloster  den  Lebensunterhalt  ausmacht ­
  (149).  Für  so  vielerlei  Interessen  und  Zwecke  muss  im
Mittelalter  das  Kloster  einstehen:  Hotel,  Armenhaus  und  Versorgungsanstalt, ­
  dabei  Mittelpunct  einer  ansehnlichen  Ökonomie  (das  bedeutete ­
  für  Ebersberg  neben  Bodencultur,  Viehzucht  und  Gesindewesen
auch  noch  Weinbau)  und  Sitz  verschiedener  Industrien:  jener  vorzugsweise ­
  geistlichen,  welche  die  Schätze  des  Himmels  verwertet,
und  mancher  anderer,  wie  z.  B.  Mühlenbetriebes  und  der  übrigen
die  wir  noch  kennen  lernen  werden.
Das  zähe  Halten  auf  die  Beeilte  der  Abtei,  die  Tendenz,  nach
allen  Seiten  um  sich  zu  greifen,  welche  wir  schon  hinlänglich
beobachten  konnten,  bewies  Williram  dem  Anscheine  nach  in  gleichem ­
  Masse  den  Vögten  seiner  Kirche  gegenüber.
Als  er  die  Verwaltung  übernahm,  bekleidete  Ruprecht  von
Sliwisheim  die  Vogtei,  starb  aber  wohl  bald,  nachdem  er  sich  dem
heil.  Sebastian  noch  freigebig  erzeigt  hatte  (63).
Sein  Nachfolger  Gerold  von  Ebrach  scheint  kräftigen  und  sorgsamen ­
  Schutz  gewährt  zu  haben.  Wir  sehen  ihn  für  misshandelte
Knechte  des  Klosters  intervenieren  und  ihnen  ihre  Entschädigungen
übergeben  (118).  Er  nimmt  Schenkungen,  die  der  Kirche  gemacht
werden,  in  Empfang  (120),  indem  er  die  Investitur  und  das  Besitzrecht ­
  sich  erteilen  lässt  und  dadurch,  dass  er,  wie  das  Recht  verlangt ­
  (Kraut  Grundriss  §.  97,  Nr.  65—69),  drei  Tage  lang  in  dem
Grundstücke  sitzen  bleibt,  das  volle  Eigentum  erwirbt  (70).  In
seinem  „echten  Ding“  (legale  placitum)  werden  die  Abmachungen
des  Klosters  mit  den  eigenen  Dienstleuten  verhandelt  (109).  Aber
unter  denen,  welche  Ebersberg  durch  Schenkungen  reich  gemacht,
suchen  wir  Gerolds  Namen  vergeblich.
Graf  Walther  von  Hofkirchen  dagegen,  der  nach  Gerolds  Tode
die  Vogtei  erhielt  (obgleich  weder  er  noch  seine  Familie,  wie  es
scheint,  mit  dem  Kloster  jemals  früher  zu  tun  hatten),  zeigt  sich,
freilich  erst  unter  Abt  Rudpert,  als  einen  der  grossmütigsten  Wohltäter, ­
  wie  Ebersberg  seit  seinen  gräflichen  Stiftern  keinem  mehr
verpflichtet  worden.  Williram  scheint  jedoch  das  Recht  der  freien
            
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