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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 53. Band, (Jahrgang 1866)

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•  Sclierer

er  sein  Kloster  zu  setzen  wusste,  die  Ordnung  und  Zucht,  der
fromme  Eifer,  welcher  im  Inneren  herrschte  und  den  der  Ruf  verbreitete, ­
  der  Glanz  von  Tugend  und  Gelehrsamkeit,  der  sich  an  den
Namen  des  Abtes  heftete,  die  etwaige  Blüte  einer  Schule,  die
Piinctlichkeit,  mit  welcher  für  die  Wohltäter  der  Stiftung  an  ihren
Gedenktagen  gebetet  wurde,  die  gute  Behandlung  der  Untergebenen
-  das  alles  konnte  sieh  der  Besitzvermehrung  des  Klosters  höchst
förderlich  erweisen.
Die  Piinctlichkeit  des  Gebetes,  welche  meist  nur  Sorgfalt  in  der
Erfüllung  eingegangener  Verpflichtungen  bedeutete,  hieng  von  der
aufmerksamen  Führung  des  Todtenbuches  ab:  wir  haben  Williram
nach  dieser  Seite  hin  schon  beobachtet.
Ob  er  eine  öffentliche  Schule  einrichtete,  der  er  gewiss  raschen
Aufschwung  zu  verleihen  vermochte,  wenn  ihm  daran  gelegen  war,
erfahren  wir  nicht.  Adeliche  oder  ritterbürtige  Knaben  dem  Kloster
übergehen,  sollen  nicht  bloss  gelehrt  erzogen  werden  oder,  was
damit  zusammenfällt,  in  den  geistlichen  Stand  treten,  sondern  das
Klosterleben  selbst  erscheint  als  ihre  Bestimmung  (7o—77.  120.
144).  Williram  wird  es  bei  solchen  Gelegenheiten,  wenn  ihm  die
Frömmigkeit  der  Väter  nicht  ohnedies  entgegen  kam,  an  beweglichen
Schilderungen  nicht  haben  fehlen  lassen  von  der  Armut  des  Klosters
das  unmöglich  noch  mehr  Personen  ernähren  könne:  und  so  wurde
zur  Ausstattung  der  Söhne,  für  Kleidung  und  Lebensunterhalt,  eine
Schenkung  von  mindestens  einem  Mansus  bedungen.
Dagegen  finde  ich  nur  zwei  Fälle  unter  Williram  verzeichnet,
welche  doch  im  Ganzen  nicht  zu  den  Seltenheiten  gehören,  dass
Adeliche,  ins  Kloster  tretend,  demselben  ihr  gesammtes  Besitztum
oder  einen  Teil  desselben  übergeben  (92.  142).
Dem  allgemeinen  Ansehen  des  Klosters  ist  es  auch  zuzuschreiben, ­
  wenn  das  Begräbniss  in  demselben  und  die  Erwähnung  im  Gebete ­
  der  Brüder  gewünscht  wird  und  zu  diesem  Zwecke  nicht  wenige
Vergabungen  geschehen,  sei  es,  dass  sie  dem  Geber  selbst  (107.
138.  132)  oder  seinen  Verwandten  (108.  127  Eheleute,  139  Geschwister) ­
  zu  Gute  kommen  sollen.
Hier  dürfen  wir  uns  oft  wieder  die  Bemühung  des  Abtes,  um
aus  jeder  günstigen  Conjunctur  Vorteil  zu  ziehen,  eingreifend
denken.  Gleichen  Eifer  zeigte  er,  wo  es  galt,  die  Rechte  des  Klosters
wahrzunehmen,  wenn  eigene  Leute  desselben  starben  (68.  88.  111)
            
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