Lehen Willirams, Abtes von Ebersberg in Baiern. 245
beantworten, welche davon noch in die Verwaltung Willirams
fallen.
Willirams Nachfolger Rudpert hat uns in Tr. 9 ein Verzeichniss
der ihm geglückten Vermehrungen des Besitzes von Ebersberg
hinterlassen. Die Vergleichung desselben mit den fraglichen Nummern
des Cod. trad. setzt uns in den Stand, ihm mit Sicherheit die Tr. 156
bis 160. 162. 163. 165—167. 170. 171. 173-175 zuzuweisen.
Von 164 und 168 unterliegt es aus dem Zusammenhänge mit vorhergehenden
Nummern keinem Zweifel, dass sie dem Rudpert gleichfalls
gehören: von 161 machen dasselbe die Zeugennamen, von 172
der Name der Geberin wahrscheinlich, wenn man ihre Wiederkehr
in anderen Rudpertschen Traditionen erwägt. Spricht dann für die
isolierte Tr. 169 die gleiche Vermutung, so erhalten wir von 162
bis 175 eine zusammenhängende Masse unter Abt Rudpert dem Kloster
gemachter Schenkungen.
Tr. 123 nennt selbst den Rudpert mit Namen. Der miles
Uodalricus von 124 erscheint wieder in der nach Ausweis des Verzeichnisses
Rudpertschen Tr. 14. Tr. 125 weisen schon die Zeugennamen
und Tr. 126 der Zusammenhang mit 125 in denselben Kreis.
Ausserdem dürfte die Erwähnung des Gutes Wedarmingen in
dem Verzeichnisse auch die Tr. 134 und 146 oder wenigstens eine
von beiden für Rudpert in Anspruch nehmen, und vielleicht würde
durch 146 die ihr folgende Tr. 147 naehgezogen, weil, wenn ich
nicht irre, nur in diesen beiden die Formel pro mercede domini das
Motiv der Vergabung ausdrüekt.
So schränkt sich unsere Frage auf die Tr. 127—133. 135 bis
145. (146. 147?J 148—155 ein.
Tr. 128 verweist auf Tauschverträge, welche wir im Lib. eonc,
15. 17. 18, und zwar unter Williram wiederfinden. Die Tr. 137.
151. 155 bezeichnen Williram mit Namen, und zwar schenkt 151
die Priesterfrau Hiltgund nach dem Tode ihres Mannes Gunduni:
daher müssen die Tr. 135. 136, in denen er noch lebt, gleichfalls
unter Willirams Verwaltung fallen.
Für die Datierung der übrigen nun noch zweifelhaften Traditionen
haben wir, so viel ich sehe, keinen anderen Anhalt, als den
etwas schwachen der Zeugennamen.
Ein Unfreier des Klosters, Namens Gozprecht, Mann der Gotini,
Vater von sechs Söhnen, erscheint in ungefähr dreissig Urkunden