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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 53. Band, (Jahrgang 1866)

Leben  Willirams,  Abtes  von  Ebersberg'  in  Baiern.

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Bamberg  S.  90):  .aber  es  fehlt  auch  nicht  an  Bestätigung  für  das
ohnedies  mit  der  grösseren  Autorität  ausgestattete  Ebersberger
Datum,  welche  ein  Nekrolog  des  Salzburger  Domstiftes  (Archiv  für
Kunde  österreichischer  Geschiehtsquellen  Bd.  28,  S.  13),  ein  von
•Taffe  mitgeteiltes  Niederaltaicher  Nekrolog  und  vor  allem  die  Grabschrift ­
  Willirams  mit  den  Worten  gewährt:
In  nonis  Iani  mortis  decreta  subivi
Quae  vivens  nemo  praeterit  ullo  modo.
Diese  Worte,  so  wie  das  darauf  folgende  Schlussdistichon  sind
dem  von  Williram  seihst  verfassten  Epitaph  von  einem  anderen,  etwa
seinem  Schüler,  dem  Abte  Rudpert,  angehängt.
Wir  besitzen  ein  ausdrückliches  Zeugniss  für  derartiges  Zusammenarbeiten ­
  des  Verstorbenen  mit  einem  Überlebenden.
Bischof  Erchenbald  von  Strassburg  (965—991)  scliliesst  seine
selbstverfertigte  Grabschrift  wie  folgt:
Qui  post  me  maneas  venientes  adde  kalendas
Prosa  metnque  pedes  tune  miclii  consimiles.
Diesem  Wunsche  hat  ein  gewisser  Johannes  entsprochen,  indem
er  hinzufügte:
Idibus  octobris  ut  obires  corpore  quivis
lussa  tuasque  preces  scriptis  depingo  Johannes.
S.  Böhmer  Fontes  Bd.  3,  S.  4.
Wäre  es  nicht  möglich,  dass  eben  das  Epitaph  Willirams  zu
diesem  falschen  Bamberger  Datum  Anlass  gegeben  hätte,  dadurch
dass  „in  nonis“  als  „in  nonis“  verlesen  wurde?  Ebenso  erklärt  sich
die  unrichtige  Angabe  der  Historia  Eberspergensis  aus  einem  Lesefehler, ­
  der  iniani  für  maii  nehmen  liess.
Fragt  es  sich  nun  um  die  Entstehung  des  Ebersberger  Todtenbuches,
  so  ist  zunächst  darauf  aufmerksam  zu  machen,  dass  das
Calendarium,  worin  die  Einzeichnungen  vorgenommen,  dem  Bischof
Ulrich  von  Augsburg  seinen  Tag  (III1.  Non.  Jul.)  zuteilt,  also  doch
wohl  dessen  Heiligsprechung  voraussetzt,  mithin  nach  dem  Jahre  993
abgefasst  sein  muss.  Leicht  denkt  man  dabei  an  die  Verwaltung  des
Augsburgers  Reginbold.
Gewiss  aber  sind  die  Sterbetage  der  gräflichen  Familie  sowie
der  Pröpste  sorgfältig  aufgezeichnet  worden  seit  eine  Collegiatkirche
zu  Ebersberg  bestand,  oder  mindestens  seit  der  erste  Stifter  derselben, ­
  Graf  Eberhard,  gestorben  war.  Dass  es  vorher  an  solchen
            
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