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Scherer
Nachdem wir die Tragweite der von der alten Ebersberger
Chronik uns überlieferten Nachrichten nach einigen Seiten hin ins
Licht gesetzt, fragen wir nach den ferneren schriftlichen oder mündlichen
Quellen dieses Werkes.
Was die ersteren anlangt, so liegt vor Augen, dass der Verfasser
sich des Codex traditionum von Ebersberg an mehreren Stellen
seiner Arbeit bediente: so bei der ersten Ausstattung des Stiftes,
so, wie wir gesehen haben, hei der Geschichte von Ulrichs Kindheit,
und so im weiteren Verfolge von Ulrichs Geschichte noch an
drei Stellen. Wohl aus dem Necrologium hat er den Todestag Ulrichs
entnommen. Und die Aufzeichnungen, die über die Verwaltungsdauer
der Pröpste und Äbte regelmässig gemacht wurden, lagen ihm vor.
Ausserdem benutzte er zwei Urkunden Kaiser Arnulfs für Graf Sigihard,
wovon die eine uns noch erhalten blieb, und hat wohl auch
die übrigen, die wir kennen, gesehen 1 ). Aus einer schriftlichen
Quelle ist auch vermutlich die Angabe geflossen, dass Sigihard 906
gestorben sei. Die Angabe ist falsch, denn noch 907 wird der comitatus
Sigihardi erwähnt (Dümmler ostfr. Reich 2, 4S6), aber die
mündliche ■ Überlieferung bekümmert sich nicht um Jahreszahlen,
und Willkür!ichkeit des Verfassers würden wir nur dann voraussetzen,
wenn er seine Schlüsse und Berechnungen auf die Todesdaten
der übrigen Grafen ausgedehnt hätte. Es liegt nahe, sich etwa vorzustellen,
es habe Jemand in das Exemplar der Reichenauer Annalen
welches das Stift besass, von dem Jahre des Ungarneinfalles 926
1 ) Arnolfus Caesar lillus Karolomanni, quia consanguineus erat, — Sigihardum multis
ditans prediis, ad novi castri supplementum dedit tres niansos in villa Chagininga
et tres in villa Otinga cum omnihus ad eos pertinentihus, traditionem firmans
testamento regale sigillum habente. Aus den letzten Worten geht hervor, dass der
Verfasser die Urkunden seihst vor Augen hatte, die drei Mansen in Chagininga
sind Böhmer reg. Karol. nr. 1122, wie Diimmler ostfränk. Reich 2, 486 f. n. 80
bemerkte, der auch die übrigen Schenkungen Arnolfs an Sighard zusammenstellt,
an die der Chronist bei seinem „multis ditans praediis“ gedacht haben mag.
Die Urkunde Otto’s I. für Graf Eberhard auf die sich Dümmler a. 0. für die Gaugrafschaft
Sighards im Chiemgau beruft, will Hirsch Heinrich I. Bd. 1, S. 43, n. 2,
S. 133 n. 5, ich lasse unentschieden ob mit Recht, nicht auf die Ebersberger beziehen.
Dagegen wird Hirsch’ Bemerkung über das Gaugrafenamt der Ebersberger
a. 0. S. 130 nun durch Diimmlers Nachweis , dass Sighard Graf im Salzburggaue
gewesen, ergänzt.