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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 53. Band, (Jahrgang 1866)

Leben  Willlrams,  Abtes  von  Ehersberg  in  Baierm

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bewährte.  Eine  Maxime  indess,  welche  gewiss  nicht  Ulrich  zuerst
aufstellte,  zu  dessen  Zeit  sie  vielleicht  nicht  einmal  mehr  für  die
Familienpolitik  der  Ebersberger  Grafen  charakteristisch  erschien.
Die  Geschichte  Baierns  führt  uns  viel  weiter  zurück  in  die  Entstehung ­
  und  das  Wesen  des  angeführten  Grundsatzes.
Unter  den  baierischen  Grossen  ist  an  Kaiser  Arnulfs  Hofe
niemand  angesehener  als  Sigihard  von  Ebersberg  und  Liutbold,  beide
Blutsverwandte  des  Kaisers  (Dümmler  ostfränk.  Reich  2,  486).
Liutbold  wurde  noch  von  Arnulf  selbst  zur  mächtigsten  Stellung  in
Baiern  erhoben  und  seinem  Sohne  Arnulf  gelang  es,  das  baierische
Herzogtum  in  beispielloser  Unabhängigkeit  und  Machtfülle  gegen
das  Königtum  und  den  mit  ihm  verbündeten  Episcopat  zu  behaupten.
Musste  in  den  Ebersbergern  sich  nicht  das  königliche  Blut  gegen  die
Unterordnung  sträuben,  der  sie  verfielen?  Waren  nicht  das  Königtum ­
  und  der  Episcopat  ihre  natürlichen  Alliierten,  wie  sie  Arnulfs
verbündete  Feinde  waren?  Der  Ebersberger  kirchenfreundlicher  Sinn
bewährte  sich  in  der  Gründung  eines  Collegiatstiftes  zu  derselben
Zeit,  als  Arnulf  sein  Regiment  auf  die  Bereicherung  des  weltlichen
Adels  aus  geraubtem  Klostergute  stützte.  Derselbe  Sachse  Heinrich,
der  mit  Arnulf  resultatlos  kämpfte,  schenkte  dem  Grafen  Eberhard
ein  Gut  im  Salzburggau.
Andererseits  mochte  nach  dem  Aussterben  des  karolingischen
Geschlechtes  den  Sachsen  gegenüber  das  Bewusstsein  karolingischer
Abkunft  den  Ebersbergern  die  stolze  Maxime  eingeben,  auf  alle  ihre
häuslichen  Angelegenheiten  den  Königen  und  Kaisern  nicht  den
mindesten  Einfluss  zu  gönnen  und  in  ihrem  eigenen  Kreise  die  ungeschmälerte ­
  Selbständigkeit  der  Dynastenfamilie  aufrecht  zu  erhalten.
Wie  steht  es  nun  mit  der  andern  merkwürdigen  Rede,  die  Graf
Ulrich  über  die  schlechter  werdende  Zeit  und  den  Verfall  der  Rechtskunde ­
  hält  (vergl.  Giesebrecht  2,  536  f.)?  Sicherlich  spricht  Ulrich
nur  eine  Beobachtung  aus,  welche  damals  wohl  vielen  seiner  süddeutschen ­
  Standesgenossen  nahe  lag:  was  Sachsen  anbelangt,  so
berechtigt  vielleicht  Wipo  vita  Chuonradi  c.  6  zu  entgegengesetzten
Folgerungen  (vergl.  Widukind  1,  14).
Nur  die  vorbereitende  Einleitung  seiner  Rede  ist  sichtlich  arrangiert ­
  :  wie  es  denn  auch  nicht  für  beglaubigte  Wahrheit  gelten  darf,
dass  er  jene  politische  Maxime,  die  er  oft  im  Munde  geführt  haben
wird,  seinen  Söhnen  nur  einmal,  und  zwar  am  Begräbnisstage  ihrer
            
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