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Scherer
hielt. Und überdies würden seine Bestimmungen auf das Gründungsjahr
945 führen.
Wir müssen die Zahlen der ersten Chronik einer kurzen Prüfung
unterwerfen. 972 stirbt Hunfrid, 990 tritt Reginbold die Verwaltung
an. Wie sollen in den 18 Jahren zwischen diesen beiden
Daten die 16 des Meginbold, die 11 des Günther noch Platz linden?
Ferner: Reginbold wird nach 11 Jahren durch König HeinrichII. zur
Abtwürde in Lorsch berufen. Was batte aber im Jahre 1001 , ein
Jahr vor seinem Regierungsantritte, Heinrich für ein Verfügungsrecht
über Lorsch? Endlich: Altmann, Reginhold's Nachfolger, soll 1001
im Alter von 20 stehen, also 981 geboren sein. Mithin müsste sein
Grossvater Graf Ulrich, als er 1029 starb, doch mindestens nahe an
die Neunzig gereicht haben. Und doch prophezeit ihm der Eremit
Günther, dessen Tod auf 1045 fällt, er — Ulrich — werde noch vor
ihm sterben: welche Erzählung doch nur dann Sinn hat, wenn Ulrich
beträchtlich jünger gedacht wurde, so dass nach gewöhnlichem
menschlichen Ermessen sein früheres Ableben nicht zu erwarten stand.
Demnach liegt Verwirrung der Ziffern unstreitig vor. Und alles
vereinigt sich dahin, das Datum 990 für falsch zu halten. Auch sind
wir um einen neuen Ausgangspunct für die Rechnung nicht verlegen.
Es kommt darauf an, zu wissen, wann Reginbold Abt von Lorsch
wurde.
Das Chronicon Laurishamense bei Freher (Struve) I, 122 bezeichnet
das Jahr 1000 bestimmt als das des Amtsantrittes Abt Gerolds
von Lorsch, und 3 '/ a Jahr wird seiner Verwaltung zugemessen.
Hierauf regiert sein Nachfolger Bobbo 13 Jahre und nach dessen
Tode succediert Reginbold: das wäre also 1016. Aber Bobbo, der
zugleich Fulda verwaltete, starb den Ann. necrol. Fuld. maj. (Böhmer
Fontes 3, 139) zufolge am 7. April 1018. War die letztere Angabe
dem Ebersberger Chronisten bekannt, so fiel für ihn die Einführung
der Benedietiner auf 1007; richtete er sich nach der ersteren, so
muss er Reginbolds Amtsantritt in das Jahr 1003 gesetzt haben.
Dass er das letztere tat, darf mit Sicherheit behauptet werden,
ebenso dass das Jabr 1003 in dem Texte seines Werkes zu einer
Zeit noch gelesen wurde, als andererseits die Weisheit jenes Abtkalaloges
bereits erklügelt war. Denn die hervorgeliobenen Ansätze
der zweiten Chronik, zu ihrem Gründungsdatum addiert, ergeben
(928 + 77 =) 1003.