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Schere r
Nun ist auch das weitere leicht zu durchschauen. 990 komiv.t
Regiubold nach den Chroniken zum Regiment. Die Regierungsjahre
der ihm vorausgehenden Abte machen 79. Aber 990 — 79 = 91t:
also — ich denke, die Folgerung liegt auf der Hand. Regiert dann
aber Hunfrid von 911 ab 29 Jahre und stirbt er erst 972, so muss
er 940 resigniert haben. Und die Rechnung stimmt ausgezeichnet;
nur bedarf selbstverständlich das nackte Zahlenskelet für die lebendige
historische Darstellung einiger Ausfüllung mit Fleisch. RIut und
Farbe, welche ihm denn auch in reichlichem Masse zu Teil wird.
Was aber hier in solcher Gestalt auftritt, dass man die Entstehung
der neuen Märchen zum Teil noch deutlich erkennen kann,
das ist in dem Gewoldschen Abtverzeichniss schon feste historische
Tradition geworden, wodurch sich eben die Abhängigkeit des letzteren
von der anonymen Historia erweist.
Auf wen sind nun jene Erdichtungen, die Combination der
echten Nachrichten mit jenen Zahlenspeculationen, zurückzuführen?
Hatte der Jesuit von 1600 einen Vorgänger darin? Wenigstens was
die nunmehrige Darstellung von Abt Altmanns Regierung betrifft, so
spricht die oben angeführte Stelle sehr bestimmt dagegen. Und noch
deutlicher wird die Sache aus der Art, wie er seine Angabe über das
Gründungsjahr einleitet. Tria sunt, schreibt er, quae tribus chronographis
nostris auctoribus de introductis huc D. Augustini canonicis
regularibus perhibentur certissima: primum quod hi clericis illis
sacerdotibus pacifiee hinc dimissis successerint; alterüm quod novem
et septuaginta annis hic permanserint; tertium quod anno XC ultra
DCCCC hinc denuo abivcrint in eremum. Drei Chronographen, d. h.
ausser den zwei uns erhaltenen Chroniken noch einer, dessen Existenz
wir bereits selbst erschlossen. Aus den uns wohlbekannten
79 Jahren aber ergibt sich, was wir voraussetzten, dass er seine
Speculation unabhängig von den sonst überlieferten Daten und ohne sie
damit in Einklang zu bringen, angestellt, ja seine Resultate überhaupt
nicht in Jahren unserer Zeitrechnung ausgedrückt hatte. In dem
dritten Punet, den der Verfasser hervorhebt, fällt auf das Jahr 990
der Accent, denn das abire in eremum beruht wieder nur auf Combination:
auf der grundlosen, ja unmöglichen Identificierung des
Propstes Günther mit dem bekannten Einsiedler Günther <), der 1006
1 ) Nicht minder grundlos identificiert Wiedemann a. 0. S. 88 den Ebersberger Propst