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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 53. Band, (Jahrgang 1866)

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Schere  r

Nun  ist  auch  das  weitere  leicht  zu  durchschauen.  990  komiv.t
Regiubold  nach  den  Chroniken  zum  Regiment.  Die  Regierungsjahre
der  ihm  vorausgehenden  Abte  machen  79.  Aber  990  —  79  =  91t:
also  —  ich  denke,  die  Folgerung  liegt  auf  der  Hand.  Regiert  dann
aber  Hunfrid  von  911  ab  29  Jahre  und  stirbt  er  erst  972,  so  muss
er  940  resigniert  haben.  Und  die  Rechnung  stimmt  ausgezeichnet;
nur  bedarf  selbstverständlich  das  nackte  Zahlenskelet  für  die  lebendige ­
  historische  Darstellung  einiger  Ausfüllung  mit  Fleisch.  RIut  und
Farbe,  welche  ihm  denn  auch  in  reichlichem  Masse  zu  Teil  wird.
Was  aber  hier  in  solcher  Gestalt  auftritt,  dass  man  die  Entstehung ­
  der  neuen  Märchen  zum  Teil  noch  deutlich  erkennen  kann,
das  ist  in  dem  Gewoldschen  Abtverzeichniss  schon  feste  historische
Tradition  geworden,  wodurch  sich  eben  die  Abhängigkeit  des  letzteren ­
  von  der  anonymen  Historia  erweist.
Auf  wen  sind  nun  jene  Erdichtungen,  die  Combination  der
echten  Nachrichten  mit  jenen  Zahlenspeculationen,  zurückzuführen?
Hatte  der  Jesuit  von  1600  einen  Vorgänger  darin?  Wenigstens  was
die  nunmehrige  Darstellung  von  Abt  Altmanns  Regierung  betrifft,  so
spricht  die  oben  angeführte  Stelle  sehr  bestimmt  dagegen.  Und  noch
deutlicher  wird  die  Sache  aus  der  Art,  wie  er  seine  Angabe  über  das
Gründungsjahr  einleitet.  Tria  sunt,  schreibt  er,  quae  tribus  chronographis
  nostris  auctoribus  de  introductis  huc  D.  Augustini  canonicis
regularibus  perhibentur  certissima:  primum  quod  hi  clericis  illis
sacerdotibus  pacifiee  hinc  dimissis  successerint;  alterüm  quod  novem
et  septuaginta  annis  hic  permanserint;  tertium  quod  anno  XC  ultra
DCCCC  hinc  denuo  abivcrint  in  eremum.  Drei  Chronographen,  d.  h.
ausser  den  zwei  uns  erhaltenen  Chroniken  noch  einer,  dessen  Existenz ­
  wir  bereits  selbst  erschlossen.  Aus  den  uns  wohlbekannten
79  Jahren  aber  ergibt  sich,  was  wir  voraussetzten,  dass  er  seine
Speculation  unabhängig  von  den  sonst  überlieferten  Daten  und  ohne  sie
damit  in  Einklang  zu  bringen,  angestellt,  ja  seine  Resultate  überhaupt
nicht  in  Jahren  unserer  Zeitrechnung  ausgedrückt  hatte.  In  dem
dritten  Punet,  den  der  Verfasser  hervorhebt,  fällt  auf  das  Jahr  990
der  Accent,  denn  das  abire  in  eremum  beruht  wieder  nur  auf  Combination: ­
  auf  der  grundlosen,  ja  unmöglichen  Identificierung  des
Propstes  Günther  mit  dem  bekannten  Einsiedler  Günther  <),  der  1006

1 )  Nicht  minder  grundlos  identificiert  Wiedemann  a.  0.  S.  88  den  Ebersberger  Propst
            
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