Leben Willirams Abtes von Ebersberg in Baiern.
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Karls des Grossen und der Grafen von Semt (Ebersberg) entbehre
alles selbständigen Wertes, von dem Katalog der Ebersberger Abte
habe derselbe Gewold (bei Hund Metropolis Salisburgensis) bereits
Gebrauch gemacht. Es erhellt nicht mit Sicherheit aus diesen Worten,
ob das von Gewold edierte Verzeichnis mit dem unseres Codex identisch
sei, oder ob sich nur Benutzung des letzteren in dem ersteren
bemerken lasse. Wäre jenes der Fall und die ganze Sammlung von
einer oder von gleichzeitigen Händen geschrieben, so müsste sie von
den Jesuiten, mit deren von 1595 datierender Einführungsbulle in
Ebersberg der Gewoldsche Katalog scldiesst, und zwar, wie sieb
sogleich zeigen wird, erst im 17. Jahrhundert angelegt worden sein.
Denn die Publication Gewolds gab sich mir als ein Auszug einer handschriftlichen,
im Besitze des Ebersberger Pfarrarchivs befindlichen
Historia Eberspergensis zu erkennen, welche ich durch die Güte des
Hrn. J. Schwab in Ebersberg bequem hier in Wien benutzen konnte ').
Verschiedene Hände haben daran geschrieben, von der ersten rührt
das erste Buch her, das die Geschichte der Ebersberger Grafen abhandelt,
das zweite, worin die eigentliche Klostergeschichte bis 1298, und
21 Capitel des dritten, worin dieselbe bis 1504 erzählt wird. Der Verfasser
aber, der zugleich der Schreiber war, wie einmal (p. 89 1 ’) mit
Bestimmtheit erhellt, begann sein Werk oder brachte wenigstens die
p. 49 im Jahre 1600 zu Papier: ad annum MDC usque, liest man da,
quo haec scribimus. Den Anfang von Cap. 9 des ersten Buches zieht
Georg Stengel in einem Briefe vom 20. Februar 1634 aus, den die
Bollandisten unterm 20. Januar mitteilen. Später macht Adlzreitter
in seinen baierisehen Annalen gelegentlich davon Gebrauch. Was mit
den tabulae Eberspergenses, auf die sich der Historiker Brunner
beruft, speciell gemeint sei, wüsste ich nicht bestimmt anzugeben.
Wenn jene Abtreihe bei Gewold und eine Mitteilung Welsers
an Frelier bisher die Zeugen waren, von denen wir Willirams Todesjahr
erfuhren, so müssen wir uns jetzt anstatt ihrer an diese Historia
halten, welcher ohne Zweifel mittelbar oder unmittelbar auch Welser
seine Kenntniss verdankt, wie aus dem gemeinsamen falschen Datum
Nonis Maii hervorgeht. Dieser Umstand macht die Untersuchung
unumgänglich, welche Autorität der neuen Quelle beiwohne.
i) Die übrigen „Ebersberger Chroniken“ die Panlhiiber beschreibt und citiert. waren
mir unzugänglich.