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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 53. Band, (Jahrgang 1866)

Euripideisehe  Studien.

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werden.  Dies  würde  nun  wol  passen  z.  B.  in  dem  Falle,  wenn  die
Griechen  gewusst  hätten,  dass  binnen  einer  bestimmten  Zeit  jemand
von  ihnen  dem  Unglück  verfallen  müsse,  aber  nicht  gewusst  hätten,
wer  es  sein  wird.  Hier  dagegen  ist  ozu>  unpassend.  Ferner  mache  ich
noch  darauf  aufmerksam,  dass  bei  der  Lesart  Srw  der  ganze  Satz
sehr  missverstanden  werden  könnte  lind  meiner  Ansicht  nach  missverstanden ­
  werden  müsste.  Die  Wörter  könnten  nämlich  aufgefasst
werden:  „Wer  weiss,  d.  i.  wer  kann  die  Person  angeben,  welche
dies  Geschick  haben  wird,  nämlich  solcher  Jünglinge  beraubt  bruderlos ­
  zu  leben“  (mit  Bezug  auf  V.  462  f.)  oder  „wer  weiss  es,  wer
die  Personen  sind,  welche  dies  Geschick  haben  werden,  nämlich
geopfert  zu  werden“.  Diese  Gedanken  sind  wegen  der  folgenden
Sätze  absolut  unzulässig;  aber  die  Zuhörer  hätten  wol  zag  zuyag
zig  oio  ötw  xtX.,  bevor  sie  die  folgenden  Sätze  zu  hören  bekamen,
so  unrichtig  auffassen  können;  namentlich  lag  die  Versuchung  zu
der  ersten  Auffassung  nahe.  So  irreführen  durfte  Euripides  seine
Zuhörer  nicht.
Da  somit  gegen  ozco  gewichtige  Bedenken  sprechen,  özi  dagegen
vollkommen  angemessen  ist,  so  wird  man  es  wol  billigen,  dass  ich
diese  Leseart,  die  ja  keine  Conjectur  ist,  festhalte.

V.  470  ff.
zi  za.Cz’  öoiipsi  xäKi  zolg  p.£/louoi  vtnv
■/.x/.oiot  luzczXg,  vzig  d  ~oz\  d>  yi/vcu;
ouzoi  vo[j.i^o)  oo<pöv,  ög  äv  p.OÜMv  Savziv
oixzcii  zo  osXp.a  zovliSpou  vixäv  3iAri,
o>/_  oozig  "Ato-rjv  iyyiig  ovz’  oixzi^szai
GOizrjpiag  ävslmg-  öog  ou  Hg  ivdg
xa/.oj  Gwänzei,  pMplav  z’  6<phox<x.vei
Svooxzi  3’  öixo'Mg.
Die  Überlieferung  der  ersten  zwei  von  diesen  Versen  ist,  wie
ich  jetzt  durch  Klotz’s  Bemerkung  und  durch  andere  Gründe  bewogen
anerkenne,  tadellos  und  ich  nehme  meine  Conjectur  zurück.  Die
Ergänzung  des  Objects  zu  lundg  ist  nicht  im  geringsten  bedenklich.
Gegen  Hermanns  Bemerkung:  „Nunc  quum  lunsXg  scripserit,  vd>,
quod  distinguendi  caussa  necessarium  est,  non  potest  repeti  ex  v*v,
            
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