Euripideisehe Studien.
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werden. Dies würde nun wol passen z. B. in dem Falle, wenn die
Griechen gewusst hätten, dass binnen einer bestimmten Zeit jemand
von ihnen dem Unglück verfallen müsse, aber nicht gewusst hätten,
wer es sein wird. Hier dagegen ist ozu> unpassend. Ferner mache ich
noch darauf aufmerksam, dass bei der Lesart Srw der ganze Satz
sehr missverstanden werden könnte lind meiner Ansicht nach missverstanden
werden müsste. Die Wörter könnten nämlich aufgefasst
werden: „Wer weiss, d. i. wer kann die Person angeben, welche
dies Geschick haben wird, nämlich solcher Jünglinge beraubt bruderlos
zu leben“ (mit Bezug auf V. 462 f.) oder „wer weiss es, wer
die Personen sind, welche dies Geschick haben werden, nämlich
geopfert zu werden“. Diese Gedanken sind wegen der folgenden
Sätze absolut unzulässig; aber die Zuhörer hätten wol zag zuyag
zig oio ötw xtX., bevor sie die folgenden Sätze zu hören bekamen,
so unrichtig auffassen können; namentlich lag die Versuchung zu
der ersten Auffassung nahe. So irreführen durfte Euripides seine
Zuhörer nicht.
Da somit gegen ozco gewichtige Bedenken sprechen, özi dagegen
vollkommen angemessen ist, so wird man es wol billigen, dass ich
diese Leseart, die ja keine Conjectur ist, festhalte.
V. 470 ff.
zi za.Cz’ öoiipsi xäKi zolg p.£/louoi vtnv
■/.x/.oiot luzczXg, vzig d ~oz\ d> yi/vcu;
ouzoi vo[j.i^o) oo<pöv, ög äv p.OÜMv Savziv
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GOizrjpiag ävslmg- öog ou Hg ivdg
xa/.oj Gwänzei, pMplav z’ 6<phox<x.vei
Svooxzi 3’ öixo'Mg.
Die Überlieferung der ersten zwei von diesen Versen ist, wie
ich jetzt durch Klotz’s Bemerkung und durch andere Gründe bewogen
anerkenne, tadellos und ich nehme meine Conjectur zurück. Die
Ergänzung des Objects zu lundg ist nicht im geringsten bedenklich.
Gegen Hermanns Bemerkung: „Nunc quum lunsXg scripserit, vd>,
quod distinguendi caussa necessarium est, non potest repeti ex v*v,