Euiipuleische Studien. 177
Würde man zu der sub a erwähnten Hypothese seine Zuflucht nehmen,
so würde man aus den bereits erwähnten Gründen fehlgehen.
cJ Interpungieren wir aber ö'Aj3ou ßcxpog, ot tpipavrcu und lesen
wir dnlr l arav 1 so sind auch hier gegen *Etv<f. a dieselben Gründe
geltend zu machen.
An dem Asyndeton, das zwischen y.oivai ootica und den vorausgebenden
Versen stattfindet, wird man keinen Anstoss nehmen, wenn
man bedenkt, dass es sich sowol im Dialoge als auch in Chorliedern,
besonders bei Sentenzen und Epiphonemen, wie hier, häufig findet.
Bezüglich des Gedankens vgl. Bakch. 899 ff. pjpicu p.vpioiaiv Ir’ da'
(vielleicht svekj’, da I« unpassend erscheint) UniSsg- cd p.iv reXeurcDaiv
iv ölßu) ßporclg, cd ö’ äneßydav. Darnach können wir yvwpa o
ctg ij.iv äy.vpcg cAßov auch paraplirasieren zoXg pJv yvebu.r t zsfavzcj.
sv ckßcp.
V. 417 ff.
aupi^övrcijv y.cxzcx npiip.vav
siivatwv rrridcxAtwv
edipeuaiv Norl«{j
v? nvdip.cx.ai. Zeyupou
Hartung: „Von dem Worte dvcaog (sic!) hat niemand eine
passende Deutung vorzubringen vermocht. Seidler’s quia navem
rectam tenent ist aus der Luft gegriffen, Hermann’s stridentihus
quietis gubernaculis ist eine contradictio in adjecto: denn
wenn das Ruder ruhig liegt, so kann es eben darum nicht knarren.
Es ist gerade von einem bei scharfem Winde recht viel bewegten, und
darum in seinen Angeln knarrenden (!) Steuerruder die Rede: denn
je rascher der Wind treibt, desto eifriger muss der Steuermann
beschäftigt; sein, die Bahn zu halten, um das Schiff von drohenden
Untiefen der Küsten, denen entlang die Fahrt ging, fern zu halten“.
Allerdings ist Seidler’s Deutung „aus der Luft gegriffen“; denn von
der als Grundlage angenommenen Bedeutung „das Schiff im Laufe
beruhigende Steuerruder“ kann man nicht zu der Bedeutung „leitende,
lenkende“ gelangen, sondern daraus würde nur die widersinnige
Bedeutung „nr,oöikicx vexvv dvatovzcx d. i. Steuerruder, welche das
Schiff im Laufe zum Stillstand bringen“ sich ergeben können. Ein
Sitzh. d. phil.-hist. CI. LIII. lic], f. Hft. 12