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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 53. Band, (Jahrgang 1866)

Euripidei.sehe  Studien.

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überhaupt  die  Zahl  der  Fülle,  in  denen  sich  die  Futurform  von  fpovrt^scv
  findet,  sehr  gering  ist,  so  macht  sich  die  Unsicherheit  und  Bedeutungslosigkeit ­
  jenes  Arguments  fühlbar.  Jene  Kritiker,  welche
apovrioOixsSa  an  unserer  Stelle  verwerfen,  müssten  z.  B.  auch  vacuozoAriaszca
  (Kur.  Tr.  1042)  verwerfen,  weil  Euripides  sonst  (d.  h.
an  zwei  anderen  Stellen)  die  active  Form  gebraucht  und  die  mediale
Futurform  auch  hei  keinem  anderen  Schriftsteller  sich  findet.
Das  zweite  Bedenken  beruht  offenbar  auf  mangelhaftem  Verständnis ­
  der  Cönstruction.  Es  ist  nicht  sozai  zu  ergänzen  1 ),  sondern
die  Worte  sind  =  di  fpGvzioiip.zSc(,  cfa  (nüml.  iozi')  -ä  ivSdde.
Der  Ausdruck  rä  iv.'dddz  ist  an  und  für  sich,  wie  viele  ähnliche,  mehrdeutig; ­
  die  Bedeutung  desselben  muss  an  jeder  einzelnen  Stelle  aus
dem  Contexte  erhellen.  Ta  ivSddz  „das  hiesige“  kann  bedeuten  „was
hier  sich  befindet“  oder  „was  hier  vorgeht“  oder  auch  „was  hier
geschehen  soll“.  Dass  hier  natürlich  die  letzte  Bedeutung  anzunehmen ­
  ist,  erhellt  aus  der  Verbindung  mit  fpov~its.iv  und  aus  dem  ganzen ­
  Contexte.  Iphigeneia's  Worte  „wie  das  hiesige  beschaffen  ist,
darum  werden  wir  uns  kümmern“  besagen  also  eben  so  viel  als  „was
hier  geschehen  soll,  darum  werden  wir  uns  kümmern“.
Um  diese  Erklärung  von  ra  ivS-ddz  mit  Beispielen  zu  stützen,
erinnere  ich  zuerst  daran,  dass  rö  oder  ra  in  Verbindung  mit  einem
possessiven  Genetiv  oder  einem  possessiven  Pronomen  ebenfalls  verschiedene ­
  Bedeutungen  haben  kann,  die  durch  den  Context  bestimmt
werden  (vgl.  Krüger  §.  47,  S  J.  9  ff.,  §.  43,  4  A.  26),  unter  anderem ­
  wird  dadurch  auch  dasjenige  bezeichnet,  was  einer  zu  thun
verpflichtet  ist.  Dasselbe  gilt  auch  von  der  Verbindung  des  rö  oder
zd  mit  Adverbien  oder  adverbialartigen  Ausdrücken.  Vgl.  Soph.  El.
1464  xai  6v,  rtlsXzM  zdrd  Eur.  I.A.  739  fA$wv  di  zdiLw  Kpäoos,
zdv  d6tj.oi$  d’  iyoi.  Soph.  El.  1307  äXÄ’  oloäa.  aiv  zdvSivde  —  was
nun  zu  thun  ist  (anders  0.  R.  1267  dscvd  d'  riv  rdvSivd'  öpäv  =  was
nun  folgte).  El.  1436zd.vSdd’’  dv  ptiXoir’  ip.oi.

*)  Diese  unrichtige  Auffassung  rührt  von  Seidler  her,  der  aber  sonst  den
Sinn  der  ganzen  Stelle  richtig  erkannt  hat.  „Dicit,  opinor,  hoc:  rä  Si
ivöxSz,  ofa  tc-ctt  (sive  ut  Brodaeus,  ofa  sfvai  ,  A,u.ei;  jjpryvrtoupsÄa,
qualia  vero  ea  erunt,  quae  hic  in  templo  facienda  sunt  (i.  e.  quomodo
vero  ipsum  sacrificiuin  institui  oporteat),  mihi  curae  erit.“
            
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