Euripideische Studien.
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ut 'koyj.a. pro loyda melioris notae sit substantivum quam naioia. aut
avdpicc“ und auch Herrmann liat es aus demselben Grunde zurückgewiesen.
Allerdings kann man aus dem Grunde, dass sich loyia.
sonst nirgends findet, nicht zuversichtlich die Richtigkeit von Seidler's
Conjectur behaupten. Aber die Möglichkeit der Form 'koyj.a. neben
loyda ist nicht zu bezweifeln. Es findet sich ja auch nodor/Aa neben
7iodwy.Eic/., mfslia!) neben &j(piXeioc, djj.ci.3fa neben äpaSeix; und
diese Doppelformen treffen wir nicht bloss da an, wo -ia der Endung
-ua zur Seite steht, sondern wir finden auch -la neben dx; vgl.
ooulix (Find. Pytli. 1, 75), traipix neben krxipdx. Aoyix war um
so zulässiger, weil auch das Adjectivum beide Formen, \oystog
untUöytc?, hat; und iin Grunde ist ja ebenso loyix wie loysix nichts
anderes als das Femininum des Adjectivs. Ebenso klang sicher ooulix
neben oovlda nicht befremdlich, weil das Ohr der Griechen durch
die Doppelform oouhog und oovlsiog an diesen Wechsel gewöhnt war.
Der Plural loyixv wird durch den ähnlichen Gebrauch von rSxot
gerechtfertigt.
Sovreivovaiv fasst Köchly unrichtig auf. Er wiederholt Schöne’s
Bemerkung „in auvrdvdv liegt der Sinn von GnovSf, auvrövcp vsp.siv
zusammengefasst“ und fügt seinerseits als Analogie Hek. 289 f.
hinzu: oyd£ai g' "Apyduyj xocvcc avvrdvsi yv&p.x. Wie dies Beispiel
eine Analogie für unsere Stelle darbieten soll, ist unbegreiflich; avvtecvstv
heisst doch an jener Stelle „sich nach einem Ziele (G<px£ai)
hinstrecken, auf etwas abzielen“ 2 ). Denn sowie Guypsiys.iv als Transitivum
„etwas auf etwas hinrichten oder beziehen“ gebraucht wird, so
hat es auch als Iutransitivum die entsprechende Bedeutung. Vgl. Plat
Legg. 10, 903 C rtpbg tö y.oivfi £uvrsiva>v ßilrtGzov.
Suvretvetv. ist „straff anzieheii“ opp. yalxv und gtsppxv bezeichnet
das Resultat, das durch avvrsivsiv bewirkt wird. Mit demselben
Rechte, mit welchem azsppög (eig. hart, fest) in der übertragenen
Bedeutung gebraucht wird, konnte in Übereinstimmung mit dieser
1 ) Eur. Andr. 528. Zonares p. 1897 -apä Sb reo Eöpim'öp Eupvjrat xat cbysXta
2 ) Demnach besagt die Stelle: „Der Argeier gemeinschaftlicher Beschluss
geht dahin, dich zu opfern“. Höchstens könnte man annehmen, dass hier
schon das einfache reivsiv diese Bedeutung hat (vgl. Plat. Krat. 419 B >5
arpoj r^v OV1JGI.V rshousa /Tpä?is) und dass mit auv (= zusammen) die
gemeinschaftlictie Übereinstimmung bezeichnet wird, was freilich neben
xoivä überflüssig wäre.