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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 53. Band, (Jahrgang 1866)

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K  v  (  c  a  1  a

6Ü1)  adoptiert  zwei  meiner  Gründe,  nämlich  dass  die  Worte  oipoi
nrarpthcov  otxwv  nur  von  der  Iphigeneia  gesprochen  werden  können
und  dass  die  Worte  oksüobi  o  äanoOvaar'  kiti  aoi  öatpiwv  nur  dann
einen  rechten  Sinn  gewähren,  wenn  aoi  auf  Orestes  bezogen  wird,
woraus  eben  hervorgeht,  dass  Iphigeneia  auch  diese  Worte  spricht.
Die  von  mir  (S.  26)  ausgesprochene  Vermuthung,  dass  in  dem
Schweigen  des  Chors  vielleicht  ein  Kunstgriff  des  Dichters  zu  erblicken
ist,  nehme  ich  jetzt  zurück;  Bergk  hat  sich  mit  Recht  gegen  dieselbe ­
  erklärt.  Ich  hin  jetzt  überzeugt,  dass  Bergk’s  Annahme,  nach
V.  194  seien  einige  vom  Chor  gesprochene  Verse  ausgefallen,  die
einzig  richtige  ist.  Denn  einerseits  müssen  wir  aus  gewichtigen  Gründen ­
  an  der  Überlieferung  (Id).  179—194)  festhalten,  anderseits  ist
klar,  dass  Iphigeneia  nach  194  nicht  die  Verse  195  fl',  sprechen
konnte,  ohne  dass  der  Chor  mit  seinem  Gesänge  dazwischen  getreten
wäre.  Die  Annahme  einer  Pause  (Köchly)  nach  194  ist  ein  ganz  unzulänglicher ­
  Behelf,  mag  man  sich  diese  Pause  auch  noch  so  lang
denken.  Iphigeneia  hat  in  den  letzten  Worten  hervorgehoben,  dass
Orestes’  frühzeitiger  Tod  eine  Sühne  der  früheren  Gräuel  des  Tantalidenhauses
  sei;  sie  konnte  an  diesen  Ausspruch  durchaus  nicht,  auch
nicht  nach  einer  Pause,  mit  Anwendung  des  tonlosen  fxot  die  Klage
sc  dpyag  pot  o-jaoaitjMo  oatpiwv  r&g  p.arpog  Coyjag  anknüpfen;  sie
hätte  vielmehr  etwa  x  ä  p.  o  i  ovadai/xwv  ig  dp-yäg  *tA.  sagen  müssen.
Der  Chor  nahm  nach  ar.vjdi’.  d"  darcoOdccar'  im  aoi  oatp/ov,  was
olfenbar  ein  passender  Schluss  dieser  Klagepartie  der  Iphigeneia  ist
das  Wort;  er  widmete  zunächst  auch  seinerseits  dem  Schicksal  des
Orestes  eine  Klage  und  berührte  dann  auch  das  Schicksal  der  Iphigeneia. ­
  Daran  nun  knüpfte  Iphigeneia  an.  Unter  dieser  Voraussetzung ­
  ist  die  Fassung  von  V.  195  ff.  erklärlich,  während  sonst  diese
Verse  abgerissen  da  stehen  würden.  Indessen  ist  auch  die  Annahme
nicht  unmöglich,  dass  die  ausgefallene  Partie  nicht  bloss  die  Verse
des  Chors,  sondern  auch  einige  Worte  der  Iphigeneia  enthielt;  man
könnte  liiefür  einen  Anhaltspunkt  darin  erblicken,  dass  vor  V.  195  in
den  Handschriften  die  Personbezeichnung  Id),  fehlt.
Sehr  seltsam  ist  Köchly’s  Versvertheilung,  die  an  und  für  sich
unstatthaft  ist  und  mit  gewaltsamen  Textesänderungen  Hand  in  Hand
geht.  Sie  bedarf  einer  Widerlegung  nicht  und  mag  hier  nur  als
Curiosum  erwähnt  werden,  weil  ihr  Urheber  dieselbe  sogar  in  seiner
Ausgabe  aufzunehmen  kein  Bedenken  trug.  Köchly  weist  nämlich
            
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