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K v ( c a 1 a
6Ü1) adoptiert zwei meiner Gründe, nämlich dass die Worte oipoi
nrarpthcov otxwv nur von der Iphigeneia gesprochen werden können
und dass die Worte oksüobi o äanoOvaar' kiti aoi öatpiwv nur dann
einen rechten Sinn gewähren, wenn aoi auf Orestes bezogen wird,
woraus eben hervorgeht, dass Iphigeneia auch diese Worte spricht.
Die von mir (S. 26) ausgesprochene Vermuthung, dass in dem
Schweigen des Chors vielleicht ein Kunstgriff des Dichters zu erblicken
ist, nehme ich jetzt zurück; Bergk hat sich mit Recht gegen dieselbe
erklärt. Ich hin jetzt überzeugt, dass Bergk’s Annahme, nach
V. 194 seien einige vom Chor gesprochene Verse ausgefallen, die
einzig richtige ist. Denn einerseits müssen wir aus gewichtigen Gründen
an der Überlieferung (Id). 179—194) festhalten, anderseits ist
klar, dass Iphigeneia nach 194 nicht die Verse 195 fl', sprechen
konnte, ohne dass der Chor mit seinem Gesänge dazwischen getreten
wäre. Die Annahme einer Pause (Köchly) nach 194 ist ein ganz unzulänglicher
Behelf, mag man sich diese Pause auch noch so lang
denken. Iphigeneia hat in den letzten Worten hervorgehoben, dass
Orestes’ frühzeitiger Tod eine Sühne der früheren Gräuel des Tantalidenhauses
sei; sie konnte an diesen Ausspruch durchaus nicht, auch
nicht nach einer Pause, mit Anwendung des tonlosen fxot die Klage
sc dpyag pot o-jaoaitjMo oatpiwv r&g p.arpog Coyjag anknüpfen; sie
hätte vielmehr etwa x ä p. o i ovadai/xwv ig dp-yäg *tA. sagen müssen.
Der Chor nahm nach ar.vjdi’. d" darcoOdccar' im aoi oatp/ov, was
olfenbar ein passender Schluss dieser Klagepartie der Iphigeneia ist
das Wort; er widmete zunächst auch seinerseits dem Schicksal des
Orestes eine Klage und berührte dann auch das Schicksal der Iphigeneia.
Daran nun knüpfte Iphigeneia an. Unter dieser Voraussetzung
ist die Fassung von V. 195 ff. erklärlich, während sonst diese
Verse abgerissen da stehen würden. Indessen ist auch die Annahme
nicht unmöglich, dass die ausgefallene Partie nicht bloss die Verse
des Chors, sondern auch einige Worte der Iphigeneia enthielt; man
könnte liiefür einen Anhaltspunkt darin erblicken, dass vor V. 195 in
den Handschriften die Personbezeichnung Id), fehlt.
Sehr seltsam ist Köchly’s Versvertheilung, die an und für sich
unstatthaft ist und mit gewaltsamen Textesänderungen Hand in Hand
geht. Sie bedarf einer Widerlegung nicht und mag hier nur als
Curiosum erwähnt werden, weil ihr Urheber dieselbe sogar in seiner
Ausgabe aufzunehmen kein Bedenken trug. Köchly weist nämlich