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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 52. Band, (Jahrgang 1866)

Aristotelische  Studien.

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sagt  Aristoteles,  die  Definition  des  Syllogismus  niclit  einen  Theil  des
einzelnen  Syllogismus  selbst  bildet,  so  auch  nicht  die  Definition  der
Definition  einen  Theil  des  sie  erweisenden  Syllogismus,  sondern  diese
Definitionen  liegen  ausserhalb  der  für  den  Syllogismus  gesetzten
Prämissen  (ycopig-  rwv  zetpivw/);  und  so  wie  man  denjenigen,  der
die  Berechtigung  eines  Syllogismus  bestreitet,  auf  die  vorausgesetzte
Definition  des  Syllogismus  (toüto  yäp  f,v  n-Shkvf.aiJ.oq)  Hinweisen
wird,  so  den,  der  die  Berechtigung  einer  Definition  in  Zweifel  zieht,
auf  den  Begriff  der  Definition.  —  Die  Interpunction  Kpöq  ~öv  d/xfiaßr,-zoOvrx
  si  avXXelöyiaTcu  ?,  oJ  tgOto,  änmräo  xrX.  ist  in  zweierlei
Hinsicht  unwahrscheinlich;  diese  öfters  vorkommende  Frage,  oh  etwas
als  Syllogismus  anzuerkennen  ist  oder  nicht,  findet  sich  sonst  ohne
Angabe  eines  Subjectes  gesetzt  (Metaph.  o  18.  1022  «  21.  Rhet.  ß
26.  1403  a  33,  daneben  köyog  auhhsAVf.arca  An.  pr.  oc  25.  42  a  39.
Soph.  el.  18.  177  a  3.  33.  183  z<8),  und  sollte  dieses  Subject  bezeichnet ­
  werden,  so  würde  es  nicht  dem  zweiten  Gliede  des  Dilemma,  r,
jj.-r,,  r,  od,  angeschlossen,  sondern  in  dem  ersten  Gliede  gesetzt  sein,
ei  avklelöyiaTou  tovto  r,  oJ.  Setzt  man  dagegen  das  Komma  vor  toöto,
  zieht  also  roJro  zu  a-avräv,  so  würde  es  als  Inhaltsobject  zu
dem  intransitiven  cbravräv  einem  Adverb  oJ-ojc  ungefähr  gleichkommen.
  Allerdings  weiss  ich  sonst  im  Aristoteles  bei  ä,T«vräv  nur  Adverbia
  und  diesen  gleichgestellte  Ausdrücke  nachzuweisen,  nüg,
oütojj,  roörov  rov  rporov  (z.  B.  Soph.  el.  16.  173  «17.  32.  182  6  3.
Phys.  S  8.  263  a  4.  Pol.  y  13.1283  b  36  u.  a.),  aber  von  diesen  zu
dem  Inhaltsobject,  das  durch  das  Neutrum  eines  Pronomen  ausgedrückt ­
  wird,  ist  bekanntlich  ein  sehr  leichter  und  häufiger  Übergang.
Der  vermeintliche  Beweis  für  eine  Definition,  erörtert  Aristoteles
im  folgenden  Abschnitte  92  u  20—33,  fällt  auch  dann  dem  Vorwurfe
des  '/M[j.ßdvEVj  o  so  ei  ÖEixvvvou  anheim,  wenn  zum  Behufe  des  Beweises ­
  für  die  Definition  eines  Begriffes  die  Definition  eines  anderen
vorausgesetzt  wird,  welcher  mit  jenem  in  einem  solchen  Verhältnisse ­
  stellt,  dass  mit  der  Definition  des  einen  die  des  anderen  mitgegeben ­
  ist,  also  z.  B.  im  Verhältnisse  des  Gegensatzes,  övavrtörv;;;
denn  in  diesem  Falle  sind  nicht  die  beiden  Prämissen,  wie  es  das
Wesen  des  Syllogismus  erfordert,  von  dem  Schlusssätze  verschieden
(Irspov  pivroi  inroj  a  25),  sondern  die  eine  ist  dem  Schlusssätze
selbst  wesentlich  identisch.  Der  Anfang  dieser  Auseinandersetzung
lautet  in  dem  Bekker'schen  Texte:  Käv  {jr.oäiai'jjq  Ö£  dswvJp»
23*
            
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